Lexikon · Betrieb und Abrechnung

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Nichteinsatzzeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Nichteinsatzzeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Nichteinsatzzeit?

Nichteinsatzzeit ist die Zeit, in der eine beim Personaldienstleister angestellte Person keinem Kundeneinsatz zugeordnet ist, das Arbeitsverhältnis aber besteht. Das Entgelt wird weitergezahlt, ohne dass eine Abrechnung gegenüber einem Kunden erfolgt. Sie entsteht durch Lücken zwischen zwei Einsätzen, vorzeitige Beendigungen und Einstellungen ohne Anschlusseinsatz. Von Urlaub und Krankheit ist sie zu unterscheiden.

Kurz gesagt

  • Nichteinsatzzeit ist bezahlte Zeit ohne Erlös.
  • Sie ist der zentrale Kostenfaktor im Geschäftsmodell der Überlassung.
  • Sie unterscheidet sich von Urlaub und Krankheit, die eigene Regelungen haben.

Warum das für dich zählt

Nichteinsatzzeit ist der Punkt, an dem Auslastung betriebswirtschaftlich wirkt. Sie entsteht durch Lücken zwischen zwei Einsätzen, durch vorzeitige Beendigungen und durch Einstellungen ohne Anschlusseinsatz. Wer sie nicht misst, kennt seine tatsächliche Marge nicht.

Häufig verwechselt mit

  • Urlaub — geplante Abwesenheit mit eigenem Anspruch.
  • Entgeltfortzahlung — Zahlung bei Krankheit, eigene Rechtsgrundlage.
  • Unterbrechungszeiten im AÜG — rechtlicher Begriff mit Fristwirkung, keine betriebswirtschaftliche Größe.
Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Wer trägt die Kosten der Nichteinsatzzeit?
Der Verleiher als Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis besteht unabhängig vom einzelnen Einsatz. Das Entgelt ist weiterzuzahlen.

Wie lässt sich Nichteinsatzzeit senken?
Durch bessere Abstimmung von Einstellungen und Auftragslage sowie durch frühere Kenntnis auslaufender Einsätze. Ganz vermeiden lässt sie sich nicht.

Zählt Nichteinsatzzeit für Fristen im AÜG?
Das ist eine andere Frage als die betriebswirtschaftliche. Ob eine Zeit als Unterbrechung im Sinne des Gesetzes gilt, richtet sich nach dessen Regelungen und gehört juristisch geprüft.

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