Lexikon · Betrieb und Abrechnung

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Einsatz in der Zeitarbeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Einsatz in der Zeitarbeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Einsatz in der Zeitarbeit?

Ein Einsatz ist die konkrete Tätigkeit einer überlassenen Person bei einem Kundenunternehmen über einen bestimmten Zeitraum. Er beginnt mit dem ersten tatsächlichen Arbeitstag und endet mit dem letzten, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher fortbesteht. Eine Person kann mehrere Einsätze nacheinander haben. Beginn und Ende bestimmen Fristen und gehören taggenau erfasst.

Kurz gesagt

  • Der Einsatz ist zeitlich begrenzt, das Arbeitsverhältnis nicht zwangsläufig.
  • Beginn und Ende bestimmen Fristen, deshalb gehören sie taggenau erfasst.
  • Eine Person kann mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Betrieben haben.

Warum das für dich zählt

Der Einsatz ist die Einheit, auf die sich fast jede Frist und jede Abrechnung bezieht. Wer Beginn und Ende nur ungefähr kennt, kann Überlassungsdauer, Anrechnungszeiten und Stunden nicht sauber ermitteln. Ungenauigkeit an dieser Stelle wirkt sich überall aus.

Häufig verwechselt mit

  • Arbeitsverhältnis — besteht mit dem Verleiher und kann mehrere Einsätze überdauern.
  • Auftrag in der Zeitarbeit — die Bestellung des Kunden, der Einsatz ist ihre Erfüllung.
  • Projekt — Begriff aus dem Werkvertragsumfeld, in der Überlassung unpassend.
Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Wann beginnt ein Einsatz?
Mit dem ersten tatsächlichen Arbeitstag beim Kundenunternehmen, nicht mit der Zusage oder dem Vertragsdatum.

Was passiert, wenn ein Einsatz vorzeitig endet?
Das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht weiter. Die Zeit ohne Folgeeinsatz ist einsatzfreie Zeit und geht zulasten des Verleihers.

Zählt jeder Einsatz für Fristen einzeln?
Nicht unbedingt. Bei mehreren Einsätzen derselben Person beim selben Entleiher können frühere Zeiten angerechnet werden. Die Berechnung gehört gegen die geltende Fassung geprüft.

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