Dein Begriffskompass
Was bedeutet Überlassungsvertrag?
Der Überlassungsvertrag regelt die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und bedarf nach § 12 AÜG der Textform. Vor Beginn muss die Überlassung im Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein. Die zu überlassende Person ist vorab unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren; die Konkretisierung muss nicht zwingend im Vertragstext selbst stehen.
Kurz gesagt
- Er wird mit dem Kunden geschlossen, nicht mit dem Mitarbeitenden. Dafür gibt es den Arbeitsvertrag.
- Die Überlassung muss ausdrücklich bezeichnet und die Person konkretisiert sein. Beides vor Beginn des Einsatzes.
- Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann die Verträge unwirksam machen.
Rechtsstand: 30.08.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Der Überlassungsvertrag ist die Stelle, an der aus einer Zusage am Telefon ein belastbarer Auftrag wird. Wer ihn nach dem Einsatzbeginn schreibt, hat die Konditionen nicht mehr in der Hand und trägt zusätzlich ein rechtliches Risiko. Die Kennzeichnungspflicht ist kein Formalismus, ihre Verletzung wirkt auf das Arbeitsverhältnis.
Häufig verwechselt mit
- Rahmenvertrag — der regelt die Zusammenarbeit allgemein und über längere Zeit. Der Überlassungsvertrag betrifft den einzelnen Einsatz.
- Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit — der besteht zwischen Personaldienstleister und Mitarbeitendem. Der Kunde ist dort nicht Partei.
- Werkvertrag — dort wird ein Ergebnis geschuldet und das Weisungsrecht bleibt beim Auftragnehmer.
Verwandte Begriffe
AÜG · Arbeitnehmerüberlassung · Rahmenvertrag · Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit · Höchstüberlassungsdauer
Welche Konditionen für welchen Einsatz gelten, steht im Auftrag. Wer Auftrag und Vertrag am selben Vorgang führt, sieht vor dem Einsatzbeginn, was noch fehlt: Die Plattform für Zeitarbeit und Personalvermittlung.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Rechtsquellen zur Einordnung
Quellenabgleich der korrigierten Aussagen: 24.10.2026. § 1 Absatz 1 AÜG · § 12 AÜG. Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags oder Einsatzes.
