Lexikon · Vertrag und Recht

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Überlassungsvertrag

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Überlassungsvertrag

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Überlassungsvertrag?

Der Überlassungsvertrag regelt die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und bedarf nach § 12 AÜG der Textform. Vor Beginn muss die Überlassung im Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein. Die zu überlassende Person ist vorab unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren; die Konkretisierung muss nicht zwingend im Vertragstext selbst stehen.

Kurz gesagt

  • Er wird mit dem Kunden geschlossen, nicht mit dem Mitarbeitenden. Dafür gibt es den Arbeitsvertrag.
  • Die Überlassung muss ausdrücklich bezeichnet und die Person konkretisiert sein. Beides vor Beginn des Einsatzes.
  • Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann die Verträge unwirksam machen.

Rechtsstand: 30.08.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.

Warum das für dich zählt

Der Überlassungsvertrag ist die Stelle, an der aus einer Zusage am Telefon ein belastbarer Auftrag wird. Wer ihn nach dem Einsatzbeginn schreibt, hat die Konditionen nicht mehr in der Hand und trägt zusätzlich ein rechtliches Risiko. Die Kennzeichnungspflicht ist kein Formalismus, ihre Verletzung wirkt auf das Arbeitsverhältnis.

Häufig verwechselt mit

  • Rahmenvertrag — der regelt die Zusammenarbeit allgemein und über längere Zeit. Der Überlassungsvertrag betrifft den einzelnen Einsatz.
  • Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit — der besteht zwischen Personaldienstleister und Mitarbeitendem. Der Kunde ist dort nicht Partei.
  • Werkvertrag — dort wird ein Ergebnis geschuldet und das Weisungsrecht bleibt beim Auftragnehmer.

Verwandte Begriffe

AÜG · Arbeitnehmerüberlassung · Rahmenvertrag · Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit · Höchstüberlassungsdauer


Welche Konditionen für welchen Einsatz gelten, steht im Auftrag. Wer Auftrag und Vertrag am selben Vorgang führt, sieht vor dem Einsatzbeginn, was noch fehlt: Die Plattform für Zeitarbeit und Personalvermittlung.

Im passenden Ablauf

Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.


Rechtsquellen zur Einordnung

Quellenabgleich der korrigierten Aussagen: 24.10.2026. § 1 Absatz 1 AÜG · § 12 AÜG. Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags oder Einsatzes.

Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Was muss in einem Überlassungsvertrag stehen?
Nach § 12 AÜG erklärt der Verleiher, ob er die erforderliche Erlaubnis besitzt. Der Entleiher nennt die besonderen Tätigkeitsmerkmale, die erforderliche Qualifikation und grundsätzlich die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts vergleichbarer Beschäftigter; gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Hinzu kommt die ausdrückliche Kennzeichnung als Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG. Weitere Konditionen wie Preis und Einsatzdauer werden passend zum Auftrag vereinbart. Die Person muss vor Beginn unter Bezugnahme auf den Vertrag konkretisiert sein.

Wann muss der Überlassungsvertrag vorliegen?
Vor Beginn der Überlassung. Die Kennzeichnung als Überlassung und die Konkretisierung der Person müssen zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Ein Vertrag, der später nachgereicht wird, heilt diesen Punkt nicht.

Was passiert ohne wirksamen Überlassungsvertrag?
Je nach Verstoß droht ein Bußgeld. Fehlt die Kennzeichnung oder die Konkretisierung, können die Verträge unwirksam werden. Dann kann ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeitenden und dem Kundenunternehmen entstehen.

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