Dein Begriffskompass
Was bedeutet Unterbrechungszeiten im AÜG?
Unterbrechungszeiten sind Zeiträume zwischen zwei Einsätzen derselben Person beim selben Entleiher. Erreicht die Unterbrechung eine gesetzlich bestimmte Dauer, beginnt die Zählung der Überlassungsdauer neu.
Kurz gesagt
- Erst ab einer bestimmten Unterbrechungsdauer beginnt die Zählung neu.
- Kürzere Pausen unterbrechen die Frist nicht, sie verschieben sie nur.
- Die genaue Dauer gehört gegen die geltende Fassung geprüft, nicht geschätzt.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Die Frage taucht immer dann auf, wenn ein Kunde eine bewährte Kraft nach einer Pause zurückhaben will. Die Antwort hängt an einem Datum. Wer Einsatzdaten nicht sauber führt, kann sie nicht beantworten und entscheidet aus dem Bauch.
Häufig verwechselt mit
- Vorbeschäftigungszeiten — die angerechneten Zeiten selbst.
- Nichteinsatzzeit — betriebswirtschaftlicher Begriff ohne Fristwirkung.
- Ruhen des Arbeitsverhältnisses — ein anderer arbeitsrechtlicher Sachverhalt.
Verwandte Begriffe
Höchstüberlassungsdauer · Vorbeschäftigungszeiten im AÜG · Einsatz in der Zeitarbeit · AÜG · Equal Pay
Taggenau erfasste Einsatzzeiten sind die Grundlage jeder Fristberechnung. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
