Lexikon · Vertrag und Recht

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Equal Pay und Equal Treatment

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Equal Pay und Equal Treatment

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Equal Pay und Equal Treatment?

Equal Pay bezeichnet die gleiche Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Beschäftigten des Entleihers. Dieser Grundsatz gilt grundsätzlich ab Beginn der Überlassung. Wirksame tarifliche Abweichungen sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich. Equal Treatment erfasst darüber hinaus die übrigen wesentlichen Arbeitsbedingungen. Maßgeblich ist § 8 AÜG, nicht eine pauschale Wartefrist für alle Einsätze.

Kurz gesagt

  • Gleiche Bezahlung ist grundsätzlich ab Beginn der Überlassung geschuldet; mögliche tarifliche Abweichungen sind gesondert zu prüfen.
  • Branchenzuschlagstarifverträge führen stufenweise an das Vergleichsentgelt heran.
  • Für die Kalkulation sind das tatsächlich geschuldete Entgelt und gegebenenfalls spätere tarifliche Stufen maßgeblich.

Rechtsstand: 30.08.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Verbindung mit dem Tarifwerk. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.

Warum das für dich zählt

Wenn sich das geschuldete Entgelt während eines Einsatzes ändert, kann sich das auf dessen Kalkulation auswirken. Prüfe deshalb vor dem Angebot den Gleichstellungsgrundsatz, die wirksamen tariflichen Regelungen und frühere Überlassungszeiten. Eine steigende Einsatzdauer führt nicht in jedem Fall automatisch zu höheren Kosten.

Häufig verwechselt mit

  • Mindestlohn und Lohnuntergrenze — beides sind absolute Untergrenzen. Equal Pay ist ein Vergleich mit dem Entgelt beim Kunden und deshalb von Einsatz zu Einsatz verschieden.
  • Höchstüberlassungsdauer — begrenzt die Einsatzdauer, während Equal Pay die Bezahlung während des Einsatzes betrifft. Beide knüpfen an Zeit an, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke.

Verwandte Begriffe

AÜG · Tarifvertrag Zeitarbeit · Stundenverrechnungssatz · Deckungsbeitrag in der Zeitarbeit · Höchstüberlassungsdauer


Die rechtliche Entgeltprüfung und die Abrechnung bleiben eigenständige Aufgaben. Einen Überblick über den operativen Zusammenhang von Kundenanforderungen und Kandidaten findest du auf der Plattformseite für Personaldienstleister. Damit wird keine automatische Equal-Pay-Berechnung zugesagt.

Im passenden Ablauf

Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.


Rechtsquellen zur Einordnung

Quellenabgleich der korrigierten Aussagen: 24.10.2026. § 8 AÜG, insbesondere Absätze 1 bis 4. Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags oder Einsatzes.

Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Ab wann gilt Equal Pay in der Zeitarbeit?
Grundsätzlich ab Beginn der Überlassung. Bei wirksamer tariflicher Abweichung sind die Grenzen des § 8 AÜG maßgeblich: Eine Abweichung beim Entgelt ist grundsätzlich für die ersten neun Monate möglich. Für längere tarifliche Abweichungen gelten zusätzliche Voraussetzungen, darunter eine stufenweise Heranführung und das spätestens nach 15 Monaten tariflich als gleichwertig festgelegte Entgelt. Der konkrete Tarifvertrag und frühere Überlassungszeiten müssen geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Equal Pay und Equal Treatment?
Equal Pay betrifft das Arbeitsentgelt. Equal Treatment umfasst zusätzlich weitere wesentliche Arbeitsbedingungen, etwa Arbeitszeit, Urlaub oder den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen beim Kunden.

Wie wirkt sich Equal Pay auf den Verrechnungssatz aus?
Das tatsächlich geschuldete Entgelt gehört in die Kalkulation. Wenn eine wirksame tarifliche Abweichung im Einsatzverlauf endet oder Entgeltstufen anstehen, können die Personalkosten steigen. Ob und wie sich der Kundenpreis verändert, hängt von der Vereinbarung mit dem Kunden ab.

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