Dein Begriffskompass
Was bedeutet Vorbeschäftigungszeiten im AÜG?
Vorbeschäftigungszeiten sind frühere Einsatzzeiten einer Person beim selben Entleiher, die bei der Berechnung von Fristen angerechnet werden. Sie wirken sich insbesondere auf die Höchstüberlassungsdauer und auf Fristen zum Grundsatz gleicher Bezahlung aus.
Kurz gesagt
- Frühere Einsätze beim selben Kunden zählen mit, auch über einen Anbieterwechsel hinweg.
- Unterbrechungen zählen erst ab einer bestimmten Dauer als Neubeginn.
- Ohne Abfrage bei der Einstellung bleibt die Vorgeschichte unbekannt.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Die Anrechnung ist der häufigste Grund dafür, dass eine Frist früher greift als erwartet. Besonders bei Kandidaten, die vorher über einen anderen Personaldienstleister im selben Betrieb waren, wird die Vorgeschichte übersehen, wenn niemand danach fragt.
Häufig verwechselt mit
- Unterbrechungszeiten — die Gegenseite: ab wann die Zählung neu beginnt.
- Betriebszugehörigkeit — arbeitsrechtlicher Begriff beim eigenen Arbeitgeber.
- Drehtürklausel — betrifft Beschäftigung beim Entleiher selbst, nicht Einsätze.
Verwandte Begriffe
Höchstüberlassungsdauer · Unterbrechungszeiten im AÜG · Drehtürklausel · Equal Pay · AÜG
Wenn frühere Einsätze am Kandidatenprofil hängen, fällt eine Anrechnung vor dem nächsten Einsatz auf. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
