Dein Begriffskompass
Was bedeutet Zeitarbeit?
Zeitarbeit bezeichnet die befristete Überlassung von Arbeitskräften an ein Kundenunternehmen. Der Arbeitsvertrag besteht mit dem Personaldienstleister, gearbeitet wird im Kundenbetrieb. Der rechtliche Begriff dafür ist Arbeitnehmerüberlassung.
Kurz gesagt
- Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung meinen dieselbe Konstruktion.
- Arbeitgeber bleibt der Personaldienstleister, auch zwischen zwei Einsätzen.
- Für die Überlassung ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Zeitarbeit ist der Oberbegriff, unter dem Kandidaten suchen. Zugleich ist er der Begriff mit dem größten Erklärungsbedarf. Wer ihn auf der eigenen Seite nicht sauber erklärt, verliert Bewerbende, die nicht verstehen, wer ihr Arbeitgeber wird und wer den Lohn zahlt.
Häufig verwechselt mit
- Personalvermittlung — dort entsteht ein Arbeitsverhältnis direkt zwischen Kandidat und Kunde.
- Werkvertrag — dort wird ein Ergebnis geschuldet, nicht Arbeitskraft überlassen.
- Minijob oder Befristung — Vertragsformen zwischen zwei Parteien, ohne dritten Betrieb.
Verwandte Begriffe
Arbeitnehmerüberlassung · Leiharbeit · AÜG · Verleiher · Entleiher
Wer Kunden, Aufträge und Kandidaten an einer Stelle führt, behält die Fristen im Blick, die sich aus diesem Rahmen ergeben. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
| Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) — Tarifwerk | branchenbezogene Regelungen und Entgelttabellen | URL geprüft am 05.09.2026 |
