Lexikon · Vertrag und Recht

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Verleiher

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Lexikon · Vertrag und Recht

Verleiher

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Verleiher?

Der Verleiher ist der Personaldienstleister, der eigene Beschäftigte einem Kundenunternehmen überlässt. Er ist Arbeitgeber, schließt den Arbeitsvertrag, zahlt das Entgelt und benötigt eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Kurz gesagt

  • Der Verleiher trägt das Beschäftigungsrisiko auch ohne laufenden Einsatz.
  • Ohne gültige Erlaubnis ist die Überlassung unzulässig.
  • Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht treffen den Verleiher.

Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.

Warum das für dich zählt

Die Rolle des Verleihers ist der Kern des Geschäftsmodells und zugleich sein Risiko. Er zahlt auch dann, wenn niemand eingesetzt ist. Deshalb ist die Auslastung keine betriebswirtschaftliche Nebengröße, sondern die entscheidende.

Häufig verwechselt mit

  • Entleiher — das Kundenunternehmen ohne Arbeitgeberstellung.
  • Personalvermittler — vermittelt in ein direktes Arbeitsverhältnis, ohne selbst Arbeitgeber zu werden.
  • Werkunternehmer — schuldet ein Ergebnis und behält das Weisungsrecht über die eigenen Leute.

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Entleiher · Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis · Leiharbeitnehmer · Streikbrecherverbot · Nichteinsatzzeit


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Quellen

Quelle Wofür Status
Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Regelungsinhalt und aktuelle Fassung URL und Fassung geprüft am 05.09.2026
Bundesagentur für Arbeit — Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Zuständigkeit, Antrag und Voraussetzungen URL geprüft am 05.09.2026
Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Welche Pflichten hat der Verleiher?
Er ist Arbeitgeber mit allen daraus folgenden Pflichten: Entgeltzahlung, Sozialversicherung, Urlaub, Entgeltfortzahlung. Hinzu kommen die besonderen Pflichten aus dem Überlassungsrecht wie Kennzeichnung und Konkretisierung.

Was passiert ohne Erlaubnis?
Die Überlassung ist unzulässig. Die Folgen können bis zur Unwirksamkeit der Verträge und zu Bußgeldern reichen. Die genauen Rechtsfolgen gehören im Einzelfall juristisch geprüft.

Zahlt der Verleiher auch ohne Einsatz?
Ja. Das Arbeitsverhältnis besteht unabhängig vom einzelnen Einsatz. Einsatzfreie Zeit geht zu seinen Lasten.

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