Dein Begriffskompass
Was bedeutet Verleiher?
Der Verleiher ist der Personaldienstleister, der eigene Beschäftigte einem Kundenunternehmen überlässt. Er ist Arbeitgeber, schließt den Arbeitsvertrag, zahlt das Entgelt und benötigt eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Kurz gesagt
- Der Verleiher trägt das Beschäftigungsrisiko auch ohne laufenden Einsatz.
- Ohne gültige Erlaubnis ist die Überlassung unzulässig.
- Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht treffen den Verleiher.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Die Rolle des Verleihers ist der Kern des Geschäftsmodells und zugleich sein Risiko. Er zahlt auch dann, wenn niemand eingesetzt ist. Deshalb ist die Auslastung keine betriebswirtschaftliche Nebengröße, sondern die entscheidende.
Häufig verwechselt mit
- Entleiher — das Kundenunternehmen ohne Arbeitgeberstellung.
- Personalvermittler — vermittelt in ein direktes Arbeitsverhältnis, ohne selbst Arbeitgeber zu werden.
- Werkunternehmer — schuldet ein Ergebnis und behält das Weisungsrecht über die eigenen Leute.
Verwandte Begriffe
Entleiher · Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis · Leiharbeitnehmer · Streikbrecherverbot · Nichteinsatzzeit
Wer Verfügbarkeiten und Einsätze an einer Stelle sieht, erkennt Lücken früher. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
| Bundesagentur für Arbeit — Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung | Zuständigkeit, Antrag und Voraussetzungen | URL geprüft am 05.09.2026 |
