Lexikon · Vertrag und Recht

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Streikbrecherverbot in der Zeitarbeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Streikbrecherverbot in der Zeitarbeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Streikbrecherverbot in der Zeitarbeit?

Das Streikbrecherverbot untersagt dem Entleiher, überlassene Arbeitskräfte einzusetzen, um Arbeitskampfmaßnahmen im eigenen Betrieb zu unterlaufen. Es schützt die Wirksamkeit des Streikrechts.

Kurz gesagt

  • Die Pflicht trifft in erster Linie den Entleiher.
  • Der Verleiher sollte den Fall trotzdem im Vertrag und im Ablauf regeln.
  • Betroffene Beschäftigte dürfen die Tätigkeit in dieser Lage verweigern.

Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.

Warum das für dich zählt

Ein Arbeitskampf beim Kunden kommt selten vor und trifft den Personaldienstleister dann unvorbereitet. Wer im Rahmenvertrag nicht geregelt hat, was in diesem Fall geschieht, verhandelt unter Zeitdruck und mit Beschäftigten, die zu Recht Fragen stellen.

Häufig verwechselt mit

  • Streikrecht — das Recht der Beschäftigten, nicht die Pflicht des Entleihers.
  • Aussperrung — eine Maßnahme des Arbeitgebers, ein anderer Sachverhalt.
  • Betriebsstörung — allgemeiner Fall der Nichtbeschäftigung ohne Arbeitskampf.

Verwandte Begriffe

Entleiher · Verleiher · Rahmenvertrag · AÜG · Einsatz in der Zeitarbeit


Wenn Vertragsbedingungen je Kunde hinterlegt sind, ist im Ernstfall sofort auffindbar, was vereinbart wurde. Mehr dazu auf Zeitarbeit.

Im passenden Ablauf

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Quellen

Quelle Wofür Status
Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Regelungsinhalt und aktuelle Fassung URL und Fassung geprüft am 05.09.2026
Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Wen verpflichtet das Streikbrecherverbot?
In erster Linie den Entleiher, der überlassene Kräfte nicht zur Unterlaufung eines Arbeitskampfs einsetzen darf. Wie weit Pflichten des Verleihers reichen, gehört juristisch geprüft.

Was tun, wenn beim Kunden gestreikt wird?
Den Einsatz prüfen und die betroffenen Beschäftigten informieren. Eine belastbare Vorgehensweise gehört vorab mit anwaltlicher Unterstützung festgelegt und in den Rahmenvertrag aufgenommen.

Dürfen Beschäftigte die Tätigkeit verweigern?
Das Gesetz sieht ein Verweigerungsrecht in dieser Lage vor. Die Reichweite im Einzelfall gehört juristisch geprüft.

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