Dein Begriffskompass
Was bedeutet Entleiher?
Der Entleiher ist das Kundenunternehmen, das eine überlassene Arbeitskraft in seinem Betrieb einsetzt. Er ist nicht Arbeitgeber, erhält aber für die Dauer des Einsatzes das fachliche Weisungsrecht und trägt Pflichten im Arbeitsschutz.
Kurz gesagt
- Der Entleiher weist fachlich an, ist aber nicht Arbeitgeber.
- Arbeitsschutz und Unterweisung liegen bei ihm, weil er den Arbeitsplatz stellt.
- Er schuldet dem Verleiher Angaben, die dieser für die Entgeltberechnung braucht.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Die Rollenverteilung ist der häufigste Missverständnispunkt im Gespräch mit Kundenbetrieben. Wer nicht klar sagt, welche Pflichten beim Kunden bleiben, erlebt Rückfragen im laufenden Einsatz. Besonders Arbeitsschutz und Unterweisung werden regelmäßig dem Personaldienstleister zugeschrieben.
Häufig verwechselt mit
- Verleiher — der Personaldienstleister als Arbeitgeber.
- Auftraggeber — allgemeiner Begriff, auch außerhalb der Überlassung.
- Arbeitgeber — der Entleiher ist es ausdrücklich nicht.
Verwandte Begriffe
Verleiher · Leiharbeitnehmer · Überlassungsvertrag · Arbeitnehmerüberlassung · Einsatzort
Wenn Kundenbetrieb, Einsatzort und Ansprechpartner am Auftrag hängen, ist bei Rückfragen sofort klar, wer zuständig ist. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
