Lexikon · Vertrag und Recht

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Vergleichsentgelt

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Vergleichsentgelt

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Vergleichsentgelt?

Das Vergleichsentgelt ist das Arbeitsentgelt, das eine vergleichbare Person der Stammbelegschaft des Entleihers für dieselbe Tätigkeit erhält. Es ist der Maßstab für den Grundsatz gleicher Bezahlung.

Kurz gesagt

  • Ohne Auskunft des Entleihers lässt sich das Vergleichsentgelt nicht ermitteln.
  • Es umfasst mehr als den Grundlohn, die genaue Zusammensetzung ist zu prüfen.
  • Eine falsche Berechnung wirkt rückwirkend und trifft den Verleiher.

Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.

Warum das für dich zählt

Das Vergleichsentgelt ist der Punkt, an dem der Grundsatz gleicher Bezahlung praktisch wird. Der Verleiher schuldet die richtige Zahlung, kennt aber die Entgeltstruktur des Kunden nicht. Deshalb ist die Auskunft des Entleihers keine Höflichkeit, sondern die Grundlage der Abrechnung.

Häufig verwechselt mit

  • Equal Pay — der Grundsatz, das Vergleichsentgelt ist sein Maßstab.
  • Stundenverrechnungssatz — was der Kunde zahlt, nicht was der Mitarbeitende erhält.
  • Tarifentgelt — das Entgelt nach dem anwendbaren Tarifwerk der Zeitarbeit.

Verwandte Begriffe

Equal Pay · Tarifvertrag Zeitarbeit · Branchenzuschläge · Drehtürklausel · Stundenverrechnungssatz


Wenn Kundenangaben am Auftrag hinterlegt sind, ist bei der Abrechnung nachvollziehbar, worauf sie beruht. Mehr dazu auf Zeitarbeit.

Im passenden Ablauf

Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.

Quellen

Quelle Wofür Status
Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Regelungsinhalt und aktuelle Fassung URL und Fassung geprüft am 05.09.2026
Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) — Tarifwerk branchenbezogene Regelungen und Entgelttabellen URL geprüft am 05.09.2026
Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Wer ermittelt das Vergleichsentgelt?
Der Entleiher muss die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen, weil nur er seine Entgeltstruktur kennt. Der Verleiher setzt sie um und trägt das Risiko einer falschen Berechnung.

Was gehört zum Vergleichsentgelt?
Nicht nur der Grundlohn, sondern auch weitere Bestandteile der Vergütung für dieselbe Tätigkeit. Welche im Einzelnen dazuzählen, gehört juristisch geprüft.

Was passiert bei falscher Ermittlung?
Nachforderungen und weitere Folgen sind möglich, auch rückwirkend. Der konkrete Umfang gehört in eine juristische Prüfung.

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