Dein Begriffskompass
Was bedeutet Vergleichsentgelt?
Das Vergleichsentgelt ist das Arbeitsentgelt, das eine vergleichbare Person der Stammbelegschaft des Entleihers für dieselbe Tätigkeit erhält. Es ist der Maßstab für den Grundsatz gleicher Bezahlung.
Kurz gesagt
- Ohne Auskunft des Entleihers lässt sich das Vergleichsentgelt nicht ermitteln.
- Es umfasst mehr als den Grundlohn, die genaue Zusammensetzung ist zu prüfen.
- Eine falsche Berechnung wirkt rückwirkend und trifft den Verleiher.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Das Vergleichsentgelt ist der Punkt, an dem der Grundsatz gleicher Bezahlung praktisch wird. Der Verleiher schuldet die richtige Zahlung, kennt aber die Entgeltstruktur des Kunden nicht. Deshalb ist die Auskunft des Entleihers keine Höflichkeit, sondern die Grundlage der Abrechnung.
Häufig verwechselt mit
- Equal Pay — der Grundsatz, das Vergleichsentgelt ist sein Maßstab.
- Stundenverrechnungssatz — was der Kunde zahlt, nicht was der Mitarbeitende erhält.
- Tarifentgelt — das Entgelt nach dem anwendbaren Tarifwerk der Zeitarbeit.
Verwandte Begriffe
Equal Pay · Tarifvertrag Zeitarbeit · Branchenzuschläge · Drehtürklausel · Stundenverrechnungssatz
Wenn Kundenangaben am Auftrag hinterlegt sind, ist bei der Abrechnung nachvollziehbar, worauf sie beruht. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
| Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) — Tarifwerk | branchenbezogene Regelungen und Entgelttabellen | URL geprüft am 05.09.2026 |
