Lexikon · Vertrag und Recht

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Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit?

Der Urlaubsanspruch eines Zeitarbeitnehmers richtet sich nach dem Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister und nicht nach dem einzelnen Einsatz. Er entsteht mit dem Arbeitsverhältnis, wächst mit dessen Dauer und wird vom Personaldienstleister gewährt. Das Bundesurlaubsgesetz setzt den Mindestanspruch, Tarifverträge können darüber hinausgehen.

Kurz gesagt

  • Urlaub gewährt der Personaldienstleister als Arbeitgeber, nicht der Einsatzbetrieb.
  • Ein Wechsel des Einsatzes unterbricht den Anspruch nicht. Er hängt am Arbeitsverhältnis.
  • Die Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb ist eine Frage der Planung, keine Frage des Anspruchs.

Rechtsstand: 30.08.2026 · Quelle: Bundesurlaubsgesetz in Verbindung mit dem Tarifwerk der Zeitarbeit. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.

Warum das für dich zählt

Der Urlaub ist im Alltag ein Dispositionsthema und wird als Rechtsthema behandelt. Der Anspruch ist klar. Schwierig ist, dass die Abwesenheit im Einsatz beim Kunden auffällt und dort ersetzt werden muss. Wer Urlaube früh sieht, plant den Ersatz. Wer sie in der Woche davor erfährt, sucht kurzfristig.

Häufig verwechselt mit

  • Betriebsurlaub des Kunden — schließt den Betrieb, in dem gearbeitet wird. Ob daraus Urlaub oder eine einsatzfreie Zeit wird, ist eine eigene Frage.
  • Urlaubsgeld — eine Zahlung, die aus Tarifwerk oder Vertrag folgt. Der Urlaubsanspruch ist die Freistellung selbst.
  • Freizeitausgleich aus dem Arbeitszeitkonto — dort wird ein Zeitsaldo abgebaut. Das ist kein Urlaub.

Verwandte Begriffe

Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit · Entgeltfortzahlung im Einsatz · Einsatzplanung · Arbeitszeitkonto · Tarifvertrag Zeitarbeit


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Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Wer gewährt einem Zeitarbeitnehmer Urlaub?
Der Personaldienstleister als Arbeitgeber. Der Einsatzbetrieb ist nicht Arbeitgeber und gewährt deshalb keinen Urlaub. In der Praxis wird der Zeitraum mit dem Einsatzbetrieb abgestimmt, entschieden wird er beim Personaldienstleister.

Verfällt der Urlaubsanspruch bei einem Einsatzwechsel?
Nein. Der Anspruch hängt am Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister. Ein Wechsel des Einsatzbetriebs berührt ihn nicht. Endet das Arbeitsverhältnis selbst, wird nicht genommener Urlaub abgegolten.

Wie viel Urlaub steht einem Zeitarbeitnehmer zu?
Mindestens der gesetzliche Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, bezogen auf die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Das Tarifwerk der Branche kann darüber hinausgehen und staffelt den Anspruch häufig nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

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