Dein Begriffskompass
Was bedeutet Konkretisierungspflicht bei Arbeitnehmerüberlassung?
Die Konkretisierungspflicht verlangt, dass die zu überlassende Person vor Beginn der Überlassung unter Bezugnahme auf den Vertrag benannt wird. Sie ergänzt die Kennzeichnungspflicht und soll nachträgliche Zuordnungen ausschließen.
Kurz gesagt
- Nicht nur der Vertrag, auch die Person muss vorher feststehen.
- Die Benennung erfolgt vor Beginn, nicht während des Einsatzes.
- Kennzeichnung und Konkretisierung wirken zusammen. Fehlt eine, greift die Schutzregel.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Beide Pflichten zusammen verhindern, dass ein Einsatz nachträglich als Überlassung erklärt wird. Für die tägliche Arbeit heißt das: Ein kurzfristiger Personentausch am Einsatztag ist nicht formfrei möglich. Wer das im Ablauf nicht abbildet, riskiert einen fehlerhaften Einsatz.
Häufig verwechselt mit
- Kennzeichnungspflicht — betrifft die Bezeichnung des Vertrags.
- Anmeldung — sozialversicherungsrechtliche Meldung, ein anderer Vorgang.
- Überlassungsvertrag — das Dokument, in dem die Konkretisierung meist erfolgt.
Verwandte Begriffe
Kennzeichnungspflicht · Überlassungsvertrag · Festhaltenserklärung · AÜG · Einsatz in der Zeitarbeit
Wenn Einsatz und zugeordnete Person im System stehen, ist die Benennung nachvollziehbar dokumentiert. Mehr dazu auf Zeitarbeit.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Software für Zeitarbeit. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | Regelungsinhalt und aktuelle Fassung | URL und Fassung geprüft am 05.09.2026 |
