§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter des Empfehlungsprogramms ist die talent360 GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, Deutschland („talent360“ oder „wir“).
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln Empfehlungen, die über das talent360 Empfehlungsprogramm abgegeben werden. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Verbraucher können nicht teilnehmen.
(3) Die Teilnahme ist freiwillig. Durch eine Empfehlung entsteht weder ein Handelsvertreter-, Makler-, Arbeits- noch sonstiges Vermittlungsverhältnis zwischen dem empfehlenden Unternehmen und talent360.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnehmen können aktive Kundenunternehmen von talent360, deren Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Empfehlung besteht und die ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben.
(2) Die Empfehlung wird dem teilnehmenden Kundenunternehmen zugerechnet. Einzelne Beschäftigte, Organe oder sonstige Personen erhalten keinen eigenen Anspruch.
(3) Personen, die für talent360 tätig sind, sowie von talent360 beauftragte Vertriebspartner sind nicht im Namen eines Kundenunternehmens teilnahmeberechtigt.
§ 3 Voraussetzungen einer gültigen Empfehlung
(1) Eine Empfehlung ist gültig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das empfohlene Unternehmen ist noch kein Kunde von talent360.
- Das empfohlene Unternehmen befindet sich zum Zeitpunkt der Empfehlung nicht in einem bereits laufenden und dokumentierten Vertriebs- oder Vertragsprozess mit talent360.
- Das empfehlende und das empfohlene Unternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig.
- Die Empfehlung wird vor dem ersten selbstständigen Kontakt des empfohlenen Unternehmens mit talent360 eindeutig übermittelt.
- Die Empfehlung lässt sich dem empfehlenden Unternehmen zweifelsfrei zuordnen.
(2) Eine Empfehlung ist eine persönliche Kontaktanbahnung. Sie setzt voraus, dass das empfehlende Unternehmen einen konkreten, ihm bekannten geschäftlichen Kontakt auf das Angebot von talent360 hinweist. Öffentliche oder massenhafte Verbreitung von Empfehlungslinks begründet keine gültige Empfehlung.
(3) Das empfohlene Unternehmen entscheidet selbst, ob es talent360 kontaktiert, einen Termin bucht oder einen Vertrag abschließt. Die Empfehlung verpflichtet das empfohlene Unternehmen zu nichts.
§ 4 Persönlicher Empfehlungslink und Zuordnung
(1) Für die Zuordnung stellt talent360 einen persönlichen Empfehlungslink oder einen vergleichbaren eindeutigen Nachweis bereit. Der Link ist dem Kundenkonto des empfehlenden Unternehmens zugeordnet.
(2) Der Empfehlungslink darf persönlich per E-Mail oder Direktnachricht geteilt werden. Er darf nicht öffentlich veröffentlicht, beworben, automatisiert versendet oder auf Gutschein-, Rabatt- oder Affiliate-Plattformen eingestellt werden.
(3) Gehen mehrere Empfehlungen für dasselbe Unternehmen ein, wird die zuerst vollständig und eindeutig dokumentierte gültige Empfehlung berücksichtigt. Eine nachträgliche Änderung der Zuordnung ist nur möglich, wenn die ursprüngliche Zuordnung nachweislich fehlerhaft war.
(4) Kann eine Empfehlung nicht eindeutig zugeordnet werden, besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift. talent360 informiert das empfehlende Unternehmen auf Anfrage über das Ergebnis der Prüfung, soweit dem keine Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten entgegenstehen.
§ 5 Ablauf und Prüfung
(1) Das empfohlene Unternehmen nutzt den persönlichen Empfehlungslink und nimmt selbst Kontakt mit talent360 auf.
(2) talent360 prüft, ob die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Ein Vertrag mit dem empfohlenen Unternehmen kommt ausschließlich nach den regulären Vertragsbedingungen und einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande.
(3) Beide Gutschriften werden erst freigegeben, wenn
- das empfohlene Unternehmen einen entgeltlichen Nutzungsvertrag mit talent360 abgeschlossen hat,
- der erste vollständige Vertragsmonat beendet ist,
- alle bis dahin fälligen Rechnungen des empfohlenen Unternehmens vollständig bezahlt sind,
- das Vertragsverhältnis nicht rückabgewickelt, wirksam angefochten oder bereits gekündigt ist und
- talent360 die Teilnahmevoraussetzungen abschließend geprüft hat.
(4) talent360 bestätigt die Freigabe in Textform. Eine bloße Registrierung, Terminbuchung, Angebotsannahme ohne Vertragsbeginn oder Teilzahlung reicht nicht aus.
§ 6 Gutschrift für das empfehlende Unternehmen
(1) Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält das empfehlende Unternehmen eine Gutschrift im Nennbetrag von 550 Euro.
(2) Die Gutschrift wird mit den nächsten fälligen Entgelten für die talent360-Plattform verrechnet. Sie gilt nicht für Media- oder Publisherbudgets, durchlaufende Posten, Leistungen Dritter oder bereits bezahlte Rechnungen.
(3) Eine Barauszahlung, Verzinsung, Abtretung oder Übertragung der Gutschrift auf ein anderes Unternehmen ist ausgeschlossen. Reicht die nächste Rechnung zur vollständigen Verrechnung nicht aus, wird der verbleibende Betrag auf folgende Plattformrechnungen übertragen. Endet das Vertragsverhältnis, bevor die Gutschrift vollständig verrechnet ist, verfällt der nicht genutzte Restbetrag.
(4) Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird auf der jeweiligen Abrechnung ausgewiesen.
§ 7 Gutschrift für das empfohlene Unternehmen
(1) Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält auch das empfohlene Unternehmen eine Gutschrift im Nennbetrag von 550 Euro.
(2) Die Gutschrift wird mit den nächsten fälligen Entgelten für die talent360-Plattform verrechnet. § 6 Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
(3) Die Gutschrift ist nicht mit anderen Empfehlungs-, Partner- oder Sonderkonditionen kombinierbar, soweit talent360 einer Kombination nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 8 Ausschlüsse
(1) Nicht berücksichtigt werden insbesondere Empfehlungen
- zwischen verbundenen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe,
- innerhalb bestehender Franchise-, Einkaufs-, Kooperations- oder Partnerschaftsnetzwerke,
- an Unternehmen, die bereits Kunde von talent360 sind,
- an Unternehmen, die sich bereits in einem laufenden Vertriebs- oder Vertragsprozess mit talent360 befinden,
- die ohne Zustimmung des Kontakts mit unzulässiger Werbung, Täuschung oder Druck verbunden sind,
- die auf automatisiert erzeugten, gekauften oder öffentlich gesammelten Kontaktdaten beruhen oder
- bei denen die Angaben zur Zuordnung unvollständig, unrichtig oder manipuliert sind.
(2) Eine Empfehlung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn sie überwiegend der Umgehung vereinbarter Preise, Partnerkonditionen oder anderer Teilnahmevoraussetzungen dient.
§ 9 Anzahl der Empfehlungen
(1) Pro teilnehmendem Kundenunternehmen können bis zu fünf gültige Empfehlungen je Kalenderjahr regulär freigegeben werden.
(2) Weitere Empfehlungen können nach vorheriger Abstimmung im Einzelfall berücksichtigt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
§ 10 Unzulässige Nutzung und Rückabwicklung
(1) Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch darf talent360 die Prüfung aussetzen und angemessene Nachweise anfordern.
(2) Wurde eine Gutschrift aufgrund unrichtiger Angaben, Manipulation, mehrfacher Zuordnung oder eines sonstigen Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen gewährt, darf talent360 die Gutschrift stornieren oder einen bereits verrechneten Betrag zurückfordern.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Das empfehlende Unternehmen soll über den Empfehlungslink keine personenbezogenen Daten Dritter an talent360 übermitteln. Der empfohlene Kontakt gibt seine Daten selbst ein oder nimmt selbst Kontakt mit talent360 auf.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website und im geschäftlichen Kontakt stehen in der Datenschutzerklärung für Website-Besucher sowie in der Datenschutzerklärung für Kunden, Interessenten und Geschäftspartner.
(3) Das empfehlende Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Ansprache des empfohlenen Kontakts rechtmäßig erfolgt.
§ 12 Laufzeit und Änderungen des Programms
(1) Das Empfehlungsprogramm läuft bis zu seiner Beendigung durch talent360. talent360 darf das Programm aus sachlichem Grund mit Wirkung für zukünftige Empfehlungen ändern, aussetzen oder beenden.
(2) Für eine Empfehlung gilt die Fassung der Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt ihres nachweisbaren Eingangs bei talent360 veröffentlicht war. Bereits wirksam eingereichte Empfehlungen werden durch eine spätere Änderung nicht rückwirkend verschlechtert.
(3) Änderungen werden auf dieser Seite mit neuer Fassungsnummer und neuem Stand-Datum veröffentlicht.
§ 13 Haftung
(1) talent360 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Beginn der Teilnahme vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsregelungen aus dem zwischen talent360 und dem teilnehmenden Kundenunternehmen bestehenden Nutzungsvertrag bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall vorrangig gelten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Fassung 3.2 · Stand: 21. September 2026
