Einleitung
talent.Reach ist eine softwarebasierte Plattformlösung der talent360 GmbH zur Steuerung, Verwaltung und Analyse von Recruiting-Aktivitäten über angebundene Publisher-Plattformen. Zur transparenten und klar strukturierten Zusammenarbeit werden die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Nutzung jeweils in einer oder mehreren Auftragsbestätigungen („AB“) geregelt. Die Zusammenarbeit kann insbesondere Vereinbarungen zur Nutzung von talent.Reach, zu Verfügungsrahmen, ergänzenden Serviceleistungen oder weiteren Zusatzmodulen umfassen. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind ausschließlich die in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Konditionen.
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen für das Modul talent.Reach („Produktbedingungen talent.Reach“) gelten ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen der talent360 GmbH für alle Kunden, die das Modul talent.Reach nutzen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Produktbedingungen sowie aus der jeweils abgeschlossenen Auftragsbestätigung („AB“). Soweit in einer AB abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, gehen diese Regelungen vor.
(3) Es können mehrere Auftragsbestätigungen parallel bestehen, insbesondere zur Nutzung von talent.Reach, zu Verfügungsrahmen, Serviceplänen oder zusätzlichen Modulen bzw. Leistungen.
(4) Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- a) Auftragsbestätigung („AB“),
- b) ergänzende API-Nutzungsbedingungen, soweit du die talent360 REST-API oder Webhooks nutzt,
- c) diese Produktbedingungen talent.Reach,
- d) Service- und Zusatzleistungsbedingungen („Servicevereinbarung“),
- e) allgemeine Nutzungsbedingungen.
In datenschutzrechtlichen Belangen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag den unter a) bis e) genannten Dokumenten vor. Diese Rangfolge ist mit § 1 (4) der allgemeinen Nutzungsbedingungen identisch.
(5) Sofern einzelne Leistungen nicht ausdrücklich in einer Auftragsbestätigung vereinbart sind, besteht kein Anspruch auf deren Erbringung.
§ 2 Begriffsdefinitionen
(1) talent.Reach ist das softwarebasierte Steuerungs- und Integrationsmodul der talent360 GmbH zur Verwaltung, Aussteuerung und Analyse von Recruiting-Aktivitäten über angebundene Publisher.
(2) Publisher sind eigenständige Drittplattformen, über die Stellenanzeigen ausgespielt oder Recruiting-Aktivitäten geschaltet werden, beispielsweise Jobbörsen oder performancebasierte Reichweitenpartner. Publisher agieren unabhängig von talent360 und unterliegen eigenen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
(3) Verfügungsrahmen bezeichnet einen zwischen den Parteien abgestimmten Budget- und Verfügungsrahmen für Recruiting-Aktivitäten innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, regelmäßig über zwölf Monate. Der Verfügungsrahmen dient der gemeinsamen Planung, Steuerung und strategischen Ausrichtung der Recruiting-Aktivitäten. Sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ausdrücklich geregelt ist, stellt der Verfügungsrahmen keine Mindestabnahmeverpflichtung dar und begründet keine Zahlungspflicht für dich.
(4) Tatsächliche Media-Spendings sind ausschließlich zahlungswirksame Beträge, die im Zusammenhang mit Recruiting-Aktivitäten bei Publishern anfallen. Nicht berücksichtigt werden insbesondere Gutschriften, Bonusbudgets oder sonstige nicht zahlungswirksame Incentives.
(5) Jobfeed bezeichnet eine vom Kunden bereitgestellte strukturierte Datenschnittstelle, beispielsweise im XML-, JSON- oder vergleichbaren Format, über die Stellenanzeigen automatisiert an talent360 übermittelt werden.
(6) talent.Flow-Integration bezeichnet die interne Datenquelle innerhalb der talent360 Plattform. Wenn du talent.Flow nutzt, benötigst du keinen externen Jobfeed, da Stellenanzeigen und zugehörige Informationen direkt innerhalb der Plattform verwaltet werden.
(7) REST-API und Webhooks haben die in den ergänzenden API-Nutzungsbedingungen festgelegte Bedeutung.
§ 3 Leistungsgegenstand talent.Reach
(1) talent.Reach ist ein softwarebasiertes Steuerungs- und Integrationsmodul zur Verwaltung, Aussteuerung und Analyse von Recruiting-Aktivitäten über angebundene Publisher.
(2) Im Rahmen von talent.Reach stellt talent360 dir insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung:
- a) den Import von Stellenanzeigen über einen externen Jobfeed oder über eine talent.Flow-Integration,
- b) die Verwaltung und Steuerung von Recruiting-Aktivitäten innerhalb der Plattform,
- c) die Auswahl und Zuteilung von Budgets auf angebundene Publisher,
- d) regelbasierte Steuerungslogiken zur Aktivierung, Pausierung oder Anpassung von Recruiting-Aktivitäten,
- e) Reporting- und Analysefunktionen,
- f) einen API-Zugang gemäß der jeweils aktuellen technischen Dokumentation unter https://api-doc.talent360.io,
- g) den Bewerberexport per API in talent.Flow oder in angebundene Drittsysteme.
(3) Der Bewerberexport erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten der jeweiligen Publisher sowie gemäß der jeweils aktuellen API-Dokumentation. Soweit Datenfelder, Übertragungsformate oder Zustellmechanismen von Drittplattformen abhängig sind, kann talent360 keine Gewähr für deren dauerhafte Verfügbarkeit oder Unverändertheit übernehmen. Ein Export per E-Mail-Weiterleitung ist ebenso möglich, wird allerdings nicht empfohlen.
(4) talent360 verfolgt im Rahmen von talent.Reach das Ziel, Steuerungslogiken möglichst plattformkonform entsprechend den technischen und inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Publisher umzusetzen.
(5) talent.Reach beinhaltet keine inhaltliche Prüfung oder redaktionelle Überarbeitung von Stellenanzeigen. Eine solche Prüfung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(6) talent360 schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Mindestanzahl an Bewerbungen, keine garantierten Kostenkennzahlen und keine garantierte Performance einzelner Recruiting-Aktivitäten geschuldet.
§ 4 Leistungsumfang, Support und optionale Services
(1) Die Nutzung publisherbezogener Media-Leistungen innerhalb von talent.Reach setzt einen bestehenden und aktiven Zugang zu talent.Reach gemäß separater Auftragsbestätigung voraus.
(2) talent.Reach wird dir als softwarebasiertes Steuerungs- und Integrationsmodul zur Verwaltung, Aussteuerung und Analyse von Recruiting-Aktivitäten über angebundene Publisher bereitgestellt.
(3) Ergänzend zur Nutzung von talent.Reach können die Parteien separate Auftragsbestätigungen für publisherbezogene Verfügungsrahmen, zusätzliche Serviceleistungen oder weitere Module vereinbaren.
(4) Die operative Steuerung von Recruiting-Aktivitäten, die Auswahl von Publishern sowie die Zuteilung von Budgets innerhalb der Plattform erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit dir, sofern nicht ausdrücklich abweichende Serviceleistungen vereinbart wurden.
(5) Sofern talent360 auf deinen Wunsch operative Leistungen innerhalb der Plattform übernimmt, erfolgen die Steuerung von Recruiting-Aktivitäten, Budgetzuteilungen oder Anpassungen ausschließlich auf Grundlage deiner abgestimmten Weisungen oder der von dir definierten Handlungsspielräume.
(6) Im Rahmen von talent.Reach sind folgende Support- und Austauschformate vorgesehen:
- a) ein monatlicher Recap-Termin mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten,
- b) ein Halbjahresgespräch,
- c) ein Jahresgespräch,
- d) Support per E-Mail und Chat innerhalb der Supportzeiten gemäß § 7 (1) der allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Die Austauschformate dienen der Abstimmung, Analyse und strategischen Weiterentwicklung der Recruiting-Aktivitäten. Die Terminierung erfolgt in angemessener Abstimmung zwischen den Parteien.
(7) talent360 berät dich nach bestem Wissen und Gewissen hinsichtlich geeigneter Publisher, Budgetverteilungen und Strategien für Recruiting-Aktivitäten unter Berücksichtigung der von dir definierten Ziele.
(8) Leistungen, die über den üblichen Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche operative Betreuung, individuelle Analyseleistungen oder strategische Sonderprojekte, können im Rahmen separater Servicepläne oder zusätzlicher Vereinbarungen beauftragt werden.
(9) talent360 ist berechtigt, Support- und Serviceleistungen organisatorisch anzupassen, sofern die vorgesehenen Austauschformate im Wesentlichen erhalten bleiben und der wesentliche Leistungscharakter von talent.Reach nicht beeinträchtigt wird.
(10) Ergänzende Nutzungshinweise, technische Beschreibungen und Dokumentationen können im Hilfecenter oder in sonstigen Unterlagen bereitgestellt werden. Maßgeblich für Rechte und Pflichten bleiben die jeweilige Auftragsbestätigung, diese Produktbedingungen sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen.
§ 5 Verfügungsrahmen und Budgetverantwortung
(1) Im Rahmen von talent.Reach können die Parteien publisherbezogene Verfügungsrahmen für einen Zeitraum von regelmäßig zwölf Monaten vereinbaren. Die Verfügungsrahmen dienen der gemeinsamen Planung, Steuerung und strategischen Ausrichtung der Recruiting-Aktivitäten.
(2) Sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ausdrücklich geregelt ist, stellt ein Verfügungsrahmen keine Mindestabnahmeverpflichtung dar und begründet keine Zahlungspflicht für dich.
(3) Die wirtschaftliche Verantwortung für die Nutzung von Verfügungsrahmen, die Auswahl von Publishern sowie die Freigabe von Budgets innerhalb der Plattform liegt grundsätzlich bei dir.
(4) Sofern talent360 auf deinen Wunsch operative Leistungen innerhalb der Plattform übernimmt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage deiner abgestimmten Weisungen oder der von dir definierten Handlungsspielräume.
(5) Tatsächliche Media-Spendings entstehen ausschließlich im Zusammenhang mit Recruiting-Aktivitäten über angebundene Publisher und werden auf Grundlage der jeweils tatsächlich angefallenen zahlungswirksamen Beträge berücksichtigt.
(6) Soweit in einer Auftragsbestätigung abweichende Regelungen zu Verfügungsrahmen, Commitments, Abrechnungslogiken oder zusätzlichen Leistungen vereinbart werden, gehen diese Regelungen vor.
(7) Media-Gutschriften, Bonusbudgets oder sonstige nicht zahlungswirksame Incentives begründen keinen Anspruch auf Auszahlung und können ausschließlich im Rahmen der jeweils vereinbarten Nutzung in talent.Reach verwendet werden.
§ 6 REST-API und Webhooks
(1) Soweit der API-Zugang in deinem gebuchten Paket enthalten oder wirksam hinzugebucht ist, kann talent.Reach über die talent360 REST-API und Webhooks mit deinen Systemen oder angebundenen Drittsystemen verbunden werden, insbesondere zum Abruf, zur Übermittlung oder zur Synchronisation von Stellenanzeigen- und Bewerberdaten.
(2) Sobald du die REST-API oder Webhooks aktivierst, konfigurierst oder nutzt, gelten ergänzend die API-Nutzungsbedingungen in ihrer wirksam einbezogenen Fassung. Die technische Dokumentation ist unter https://api-doc.talent360.io abrufbar.
(3) Technische Einzelheiten, Fair Use, Credentials, Änderungen, Webhooks, Support, Verfügbarkeit, Sperrung und API-spezifische Haftung richten sich nach den API-Nutzungsbedingungen.
(4) Jobfeeds, talent.Flow-interne Datenübertragungen und technische Anbindungen von Publishern gelten nicht allein deshalb als talent360 REST-API oder Webhooks im Sinne der API-Nutzungsbedingungen.
§ 7 Deine Mitwirkungspflichten
(1) Du stellst die für die Nutzung von talent.Reach erforderlichen Daten, Inhalte und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Sofern ein externer Jobfeed genutzt wird, bist du für die technische Funktionsfähigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich. Änderungen am Jobfeed oder an angebundenen Systemen sind talent360 unverzüglich mitzuteilen.
(3) Nutzt du eine talent.Flow-Integration, erfolgt die Pflege und Aktualisierung der Stellenanzeigen innerhalb der Plattform eigenverantwortlich durch dich.
(4) Du bist allein verantwortlich dafür, dass sämtliche übermittelten Stellenanzeigen, Inhalte, Daten und Kampagneneinstellungen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben sowie für die Einhaltung der Richtlinien und Voraussetzungen der jeweiligen Publisher.
(5) talent360 ist nicht verpflichtet, Inhalte oder Kampagneneinstellungen rechtlich oder publisherseitig zu prüfen. Eine solche Prüfung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(6) Du stellst talent360 alle erforderlichen Zugänge, Freigaben oder Informationen zur Verfügung, die für die Anbindung oder Nutzung von Publishern erforderlich sind, sofern diese nicht unmittelbar über die Plattform bereitgestellt werden.
(7) Du benennst einen fachlich und organisatorisch verantwortlichen Ansprechpartner sowie eine Vertretung, die zur Abstimmung von Kampagnen, Budgets und strategischen Entscheidungen befugt sind.
(8) Soweit Drittanbieter technische Änderungen, Einschränkungen oder zusätzliche Anforderungen vorgeben, wirkst du in zumutbarem Umfang an erforderlichen Anpassungen deiner Systeme oder Daten mit.
(9) Kommst du deinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Mehraufwände, Publisher-Sperrungen oder technische Einschränkungen, ist talent360 hierfür nicht verantwortlich.
§ 8 Drittplattformen, Abrechnung und externe Abhängigkeiten
(1) talent.Reach ermöglicht die technische Anbindung, Verwaltung und Steuerung von Recruiting-Aktivitäten über externe Publisher. Publisher sind eigenständige Drittanbieter mit eigenen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
(2) Angaben in talent.Reach, insbesondere zu Verfügungsrahmen, Spendings, Klickzahlen, Performancewerten oder sonstigen Kennzahlen, dienen der bestmöglichen Transparenz auf Basis der jeweils verfügbaren Daten.
(3) Maßgeblich für die finale wirtschaftliche Abrechnung und Bewertung einzelner Recruiting-Aktivitäten sind die jeweiligen Abrechnungen und Auswertungen der angebundenen Publisher.
(4) Abweichungen zwischen innerhalb der Plattform dargestellten Werten und finalen Publisher-Abrechnungen können insbesondere aufgrund zeitlicher Verzögerungen, technischer Anpassungen, nachträglicher Korrekturen oder publisherseitiger Systemlogiken entstehen.
(5) Die tatsächliche Ausspielung, Reichweite, Verfügbarkeit oder Laufzeit von Recruiting-Aktivitäten hängt von den jeweiligen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der angebundenen Publisher ab. talent360 hat hierauf außerhalb der eigenen Plattform keinen unmittelbaren Einfluss.
(6) Sofern abgestimmte Verfügungsrahmen überschritten werden, erfolgt die wirtschaftliche Abwicklung grundsätzlich auf Basis der jeweiligen Publisher-Abrechnung.
(7) talent360 übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Publisher, Integrationen, Funktionen oder Ausspielmechanismen, soweit deren Änderungen oder Einschränkungen außerhalb des Einflussbereichs von talent360 liegen.
(8) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von talent360.
§ 9 Laufzeit, Beendigung und Datenverarbeitung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen der Nutzung von talent.Reach ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet dein Zugang zu talent.Reach sowie zu den bereitgestellten Integrationen und technischen Schnittstellen.
(3) Bewerberdaten und sonstige personenbezogene Daten werden innerhalb der Plattform ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der vom Kunden definierten Lösch- und Archivierungsfristen verarbeitet.
(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist talent360 berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken.
(5) Du bist dafür verantwortlich, erforderliche Daten vor Vertragsende eigenständig zu sichern oder zu exportieren, sofern diese außerhalb der Plattform weiterverwendet werden sollen.
(6) Soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, kann talent360 dich nach Vertragsende bei Datenexporten, Migrationen oder sonstigen Übergangsleistungen unterstützen. Hierfür kann eine gesonderte Vereinbarung erforderlich sein.
(7) Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Bereitstellung von Daten nach Vertragsende besteht nicht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 10 Weiterentwicklung und Anpassungen
(1) talent360 ist berechtigt, talent.Reach technisch, funktional und organisatorisch weiterzuentwickeln, um die Plattform an veränderte Marktbedingungen, technische Anforderungen, gesetzliche Vorgaben oder Publisher-Anforderungen anzupassen.
(2) Weiterentwicklungen können insbesondere Funktionen, Integrationen, Datenstrukturen, Schnittstellen, Reporting-Logiken oder Benutzeroberflächen betreffen, soweit der wesentliche Leistungscharakter von talent.Reach erhalten bleibt.
(3) Soweit Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten von talent.Reach haben, informiert talent360 dich hierüber in angemessener Form.
(4) Anpassungen, die aus technischen, sicherheitsrelevanten, gesetzlichen oder publisherseitigen Gründen erforderlich sind, können auch kurzfristig umgesetzt werden.
(5) Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Funktionen, Integrationen, Datenfelder oder technischer Ausgestaltungen besteht nicht, sofern deren Änderung oder Wegfall außerhalb des Einflussbereichs von talent360 liegt oder aus sachlichen Gründen erforderlich wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Soweit in diesen Produktbedingungen talent.Reach keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der talent360 GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Produktbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Individuelle Vereinbarungen in einer Auftragsbestätigung gehen diesen Produktbedingungen vor.
