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Startseite›Rechtliches und Transparenz›Allgemeine Nutzungsbedingungen›API-Nutzungsbedingungen

API-Nutzungsbedingungen

Fassung 3.2 · Stand: 21. September 2026

In diesem Dokument

  • § 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
  • § 2 Begriffe und technische Dokumentation
  • § 3 Zugangsberechtigung und Aktivierung
  • § 4 Credentials und Sicherheit
  • § 5 Integrationspartner
  • § 6 Zulässige Nutzung und Fair Use
  • § 7 Unzulässige Nutzung
  • § 8 Deine Verantwortung für Daten und Integrationen
  • § 9 Monitoring, Störungsmeldung und Schadensminderung
  • § 10 Webhooks
  • § 11 Sicherheitsprüfungen und Sicherheitsvorfälle
  • § 12 Monitoring und Protokollierung durch talent360
  • § 13 Änderungen, Versionierung und Changelog
  • § 14 Drittanbieter und externe Abhängigkeiten
  • § 15 Support, Verfügbarkeit und Service Levels
  • § 16 Vergütung und Abgrenzung von Media-Budgets
  • § 17 Rechte an API und Dokumentation
  • § 18 Sperrung und Ende der Nutzung
  • § 19 Haftung und Freistellung
  • § 20 Änderungen dieser Bedingungen und Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung

(1) Diese API-Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die von talent360 bereitgestellte REST-API und die dazugehörigen Webhooks. Sie ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die für das von dir genutzte Produkt geltenden Produktbedingungen.

(2) Die API-Nutzungsbedingungen gelten automatisch, sobald du die REST-API oder Webhooks aktivierst, konfigurierst oder nutzt. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Nutzungsbedingungen wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden und dort auf diese ergänzenden API-Nutzungsbedingungen verwiesen wird.

(3) Im Aktivierungsbereich und in der API-Dokumentation stellen wir einen gut sichtbaren Link auf die jeweils geltende Fassung bereit. Eine zusätzliche gesonderte Bestätigung ist nicht erforderlich, soweit wir im Einzelfall keinen abweichenden Aktivierungsprozess vorsehen.

(4) Diese Bedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(5) Bei bereits bestehenden Vertragsverhältnissen gelten diese Bedingungen, sobald sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Allein ihre Veröffentlichung bewirkt keine rückwirkende Geltung.

§ 2 Begriffe und technische Dokumentation

(1) API bezeichnet die von talent360 bereitgestellte REST-Programmierschnittstelle. Webhooks sind von talent360 ausgelöste technische Benachrichtigungen an einen vom Kunden bereitgestellten Endpunkt.

(2) Credentials sind insbesondere ClientId, ClientSecret, Access Token und sonstige Authentifizierungsmerkmale, die den Zugriff auf die API ermöglichen.

(3) API-Dokumentation bezeichnet die jeweils aktuelle technische Dokumentation unter https://api-doc.talent360.io sowie die dort verlinkten Spezifikationen, Nutzungshinweise und den Changelog.

(4) Die API-Dokumentation konkretisiert insbesondere Endpunkte, Datenfelder, Formate, Authentifizierung, technische Limits, Abrufempfehlungen, Token-Laufzeiten, Fehlercodes und das jeweils aktuelle Webhook-Verhalten. Diese technischen Einzelheiten dürfen wir sachlich angemessen weiterentwickeln. Sie werden nur dann zu einer individuellen Beschaffenheits-, Verfügbarkeits- oder Kompatibilitätszusage, wenn wir dies ausdrücklich in einer Auftragsbestätigung oder gesonderten Individualvereinbarung bestätigen.

§ 3 Zugangsberechtigung und Aktivierung

(1) Du darfst die API nur nutzen, wenn der API-Zugang in deinem gebuchten Paket enthalten oder wirksam hinzugebucht ist. Der API-Zugang ist derzeit ab dem Paket Profi enthalten; die jeweils aktuelle Paket- und Preisstruktur ergibt sich aus deiner Auftragsbestätigung oder unserer aktuellen Preisinformation.

(2) Die Aktivierung erfolgt im dafür vorgesehenen Bereich der talent360 Plattform. Nur Administratoren deines Unternehmenskontos dürfen den API-Zugang aktivieren sowie Credentials einsehen und verwalten.

(3) Derzeit stellen wir pro Kundenkonto einen gemeinsamen API-Zugang bereit. Ein Anspruch auf getrennte Credentials für einzelne Nutzer, Systeme oder Integrationspartner besteht nicht.

(4) Du stellst intern sicher, dass mindestens eine fachlich geeignete und erreichbare Person für Betrieb und Überwachung deiner API-Integration verantwortlich ist. Technische sowie kaufmännische oder vertragliche Verantwortung dürfen bei derselben Person liegen. Eine technische Hinterlegung dieser Person, eine individuelle Änderungsmitteilung oder die Benachrichtigung eines externen Integrationspartners ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.

(5) Der API-Zugang darf nur für deine eigenen betrieblichen Zwecke und im Zusammenhang mit deiner eigenen talent360 Umgebung genutzt werden. Mehrmandantenlösungen, Weiterverkauf, öffentliche Bereitstellung, API-as-a-Service oder eine Verarbeitung für fremde Unternehmen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

§ 4 Credentials und Sicherheit

(1) Du behandelst Credentials streng vertraulich, schützt sie durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und gibst sie nur an Personen oder Integrationspartner weiter, die sie für die zulässige Nutzung benötigen.

(2) Credentials dürfen insbesondere nicht in öffentlich zugänglichen Quelltexten, Client-Anwendungen, Tickets, Dokumentationen oder sonstigen ungeschützten Systemen gespeichert oder veröffentlicht werden.

(3) Du bist für Zugriffe und Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung deiner Credentials erfolgen, soweit die Ursache aus deiner Sphäre oder der Sphäre eines von dir eingesetzten Integrationspartners stammt.

(4) Bei tatsächlicher oder vermuteter Kompromittierung informierst du uns unverzüglich und stoppst die weitere Nutzung der betroffenen Credentials. Wir dürfen Credentials bei Sicherheitsrisiken vorsorglich und ohne Vorankündigung sperren, widerrufen oder austauschen.

§ 5 Integrationspartner

(1) Du darfst einen Integrationspartner mit Einrichtung, Betrieb oder Betreuung deiner Integration beauftragen. Der Integrationspartner erhält dadurch keine eigenen vertraglichen Ansprüche oder Nutzungsrechte gegenüber talent360.

(2) Du verpflichtest den Integrationspartner vertraglich zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz, zur Einhaltung dieser API-Nutzungsbedingungen und zu angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen schließt du eigenverantwortlich.

(3) Du bleibst für Handlungen, Unterlassungen und die ordnungsgemäße technische Organisation deines Integrationspartners verantwortlich, soweit diese deiner Sphäre zuzurechnen sind.

§ 6 Zulässige Nutzung und Fair Use

(1) Du nutzt die API nur im vertraglich vorgesehenen Umfang und entsprechend der jeweils aktuellen API-Dokumentation.

(2) Die API unterliegt Fair Use. Du hältst die jeweils veröffentlichten technischen Limits, Kontingente, Abrufempfehlungen, Schutzmaßnahmen und Vorgaben zu parallelen oder wiederholten Anfragen ein.

(3) Wir dürfen technische Limits, Kontingente und Schutzmaßnahmen sachlich angemessen anpassen, insbesondere zur Sicherung von Stabilität, Sicherheit, Verfügbarkeit, Kostenkontrolle und fairer Nutzung durch alle Kunden. Veränderliche Einzelheiten werden in der API-Dokumentation oder der aktuellen Preisinformation geführt und nicht dauerhaft in diesen Bedingungen festgeschrieben.

(4) Bei einem behebbaren Fair-Use-Verstoß informieren wir dich grundsätzlich und geben dir eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe. Bei fortgesetzten Verstößen dürfen wir insbesondere Anfragen drosseln, einzelne Zugriffe blockieren oder den API-Zugang vorübergehend sperren. Sofortige Schutzmaßnahmen nach § 18 bleiben unberührt.

§ 7 Unzulässige Nutzung

(1) Unzulässig sind insbesondere:

  • a) der Weiterverkauf oder die öffentliche Bereitstellung der API ohne unsere Zustimmung,
  • b) die Nutzung zum Aufbau eines unmittelbar konkurrierenden Produkts unter unzulässiger Nutzung unserer API, Dokumentation oder nicht öffentlichen Technologie,
  • c) massenhafte Datenkopien ohne berechtigten betrieblichen Zweck,
  • d) Scraping außerhalb der vorgesehenen API,
  • e) die Umgehung von Limits, Authentifizierung oder technischen Schutzmaßnahmen,
  • f) nicht genehmigte Penetrationstests, Lasttests oder automatisierte Schwachstellenscans,
  • g) die Nutzung rechtswidrig beschaffter oder unzulässig verarbeiteter Daten,
  • h) Zugriffe, die Plattform, Daten, andere Kunden oder Dritte gefährden können.

(2) Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.

§ 8 Deine Verantwortung für Daten und Integrationen

(1) Du bist für Konzeption, Implementierung, Betrieb und Pflege deiner Integration sowie deiner angebundenen Systeme verantwortlich. Wir schulden ohne gesonderte Vereinbarung keine Einrichtung, Architekturberatung, Datenmigration oder Fehlersuche in Kunden- oder Drittsystemen.

(2) Du testest Daten, Feldzuordnungen, Berechtigungen und automatisierte Schreib-, Änderungs- oder Löschvorgänge vor dem Produktivbetrieb angemessen und validierst die Ergebnisse fachlich.

(3) Du gestaltest deine Integration robust. Sie muss insbesondere mit Fehlerantworten, Zeitüberschreitungen, Wiederholungen, unbekannten optionalen Feldern und vorübergehender Nichterreichbarkeit angemessen umgehen können.

(4) Du bist für Rechtsgrundlage, Zweck, Datenminimierung, Sicherheit, Richtigkeit, Aufbewahrung und Löschung der Daten in deinen eigenen oder von dir beauftragten Zielsystemen verantwortlich. Du darfst deinen Datenbestand über die vorgesehenen API-Funktionen in ein solches System spiegeln.

(5) Soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernehmen wir keine Garantie für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität, unterbrechungsfreie Übertragung oder Eignung der API-Daten für einen bestimmten Kundenprozess. Für fehlerhafte Zuordnungen, Dubletten, Änderungen oder Löschungen, die durch deine Integration oder ein angebundenes Drittsystem verursacht werden, bist du verantwortlich.

§ 9 Monitoring, Störungsmeldung und Schadensminderung

(1) Du überwachst die ordnungsgemäße Funktion deiner API-, Webhook-, Import- und Folgeprozesse eigenständig Ende zu Ende. Wir überwachen ohne gesondertes Service Level Agreement nicht, ob Abrufe, Übertragungen, Zustellungen, Importe oder Folgeprozesse in deinen Systemen vollständig oder erfolgreich erfolgen.

(2) Bei geschäftskritischen Integrationen führst du mindestens arbeitstäglich eine angemessene Funktions- und Plausibilitätskontrolle durch. Du richtest insbesondere eine angemessene Fehlerprotokollierung und Alarmierung für fehlgeschlagene Aufrufe, Authentifizierungsfehler, ausbleibende Daten, auffällige Mengenabweichungen und fehlgeschlagene Webhook-Verarbeitungen ein.

(3) Du hältst für geschäftskritische Prozesse angemessene Kontroll-, Wiederherstellungs-, Sicherungs-, Abschalt- und Fallback-Mechanismen vor. Die API darf ohne gesonderte Individualvereinbarung nicht als alleinige unüberwachte Steuerungsgrundlage für außergewöhnlich schadensanfällige Prozesse oder ungewöhnlich hohe Media-Budgets eingesetzt werden.

(4) Erkennst du eine Störung oder hättest du sie bei ordnungsgemäßer Überwachung erkennen müssen, informierst du uns unverzüglich über den vorgesehenen Supportkanal. Führt die Störung zu einer laufenden erheblichen betrieblichen Auswirkung oder ist ein Schaden erkennbar, erfolgt die erste Meldung spätestens innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Stunden nach tatsächlicher Kenntnis; Wochenenden und gesetzliche Feiertage unterbrechen diese Meldefrist nicht. Eine über die arbeitstägliche Kontrolle nach Absatz (2) hinausgehende Pflicht, die Integration an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen aktiv zu überwachen, entsteht dadurch ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Soweit verfügbar, enthält die Meldung Kundenkonto, Zeitpunkt, betroffenen Endpunkt, Request-ID, Fehlercode, reproduzierbare Schritte und erkennbare Auswirkungen.

(5) Die Möglichkeit, eine Meldung außerhalb unserer Supportzeiten abzugeben, erweitert weder die allgemeinen Supportzeiten noch begründet sie eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit. Solche Zusagen entstehen nur durch ein gesondertes Service Level Agreement.

(6) Du triffst unverzüglich alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwendung und Minderung eines Schadens. Schäden, die bei ordnungsgemäßer Überwachung, rechtzeitiger Meldung oder zumutbarer Schadensminderung vermeidbar gewesen wären, sind talent360 nicht zuzurechnen. Gesetzliche Regelungen zum Mitverschulden bleiben unberührt.

(7) Ein ungewöhnlich hohes oder für uns nicht erkennbares Schadenspotenzial teilst du uns vorab in Textform mit. Wir können daraufhin zusätzliche Schutzmaßnahmen oder ein gesondertes kostenpflichtiges Service Level Agreement anbieten; ein Anspruch auf ein solches Angebot oder dessen Abschluss besteht nicht.

§ 10 Webhooks

(1) Du betreibst für Webhooks einen sicheren, technisch geeigneten und erreichbaren Endpunkt und schützt ihn gegen unbefugte Zugriffe.

(2) Du prüfst Webhook-Zustellungen auf Echtheit, soweit die API-Dokumentation hierfür ein Verfahren bereitstellt. Deine Verarbeitung muss Doppelzustellungen, ausbleibende Zustellungen, Wiederholungen und eine von der Entstehungsreihenfolge abweichende Zustellreihenfolge angemessen verkraften.

(3) Du prüfst fehlgeschlagene oder ausbleibende Vorgänge und verarbeitest sie erforderlichenfalls über Protokolle, erneuten API-Abruf oder einen anderen zumutbaren Fallback nach.

(4) Ohne gesondertes Service Level Agreement garantieren wir weder Echtzeitübertragung noch eine bestimmte Reihenfolge, Zustellzeit, Anzahl von Zustellversuchen oder genau einmalige Zustellung. Die API-Dokumentation beschreibt insoweit nur den jeweils aktuellen technischen Stand.

§ 11 Sicherheitsprüfungen und Sicherheitsvorfälle

(1) Penetrationstests, Lasttests, automatisierte Schwachstellenscans und vergleichbare Sicherheitsprüfungen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig.

(2) Festgestellte oder vermutete Schwachstellen meldest du uns vertraulich und unverzüglich. Eine Veröffentlichung, Ausnutzung oder Weitergabe vor Behebung oder ausdrücklicher Freigabe durch talent360 ist unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.

(3) Du informierst uns unverzüglich über Sicherheitsvorfälle in deiner Sphäre, die Credentials, API-Daten oder die Sicherheit der talent360 Plattform betreffen können, und unterstützt uns angemessen bei Aufklärung und Begrenzung.

§ 12 Monitoring und Protokollierung durch talent360

(1) Wir dürfen technische Metadaten, Aufrufvolumen, Fehler, Authentifizierungsereignisse, Webhook-Vorgänge und sicherheitsrelevante Ereignisse verarbeiten und protokollieren, soweit dies für Betrieb, Abrechnung, Support, Qualitätssicherung, Missbrauchserkennung, Sicherheit oder die Durchsetzung dieser Bedingungen erforderlich ist.

(2) Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur dauerhaften Speicherung, zu einer bestimmten Aufbewahrungsdauer oder zur Herausgabe technischer Protokolle.

(3) Wir dürfen in angemessenem Umfang Informationen und Nachweise zur vertragsgemäßen und sicheren API-Nutzung verlangen, insbesondere zur Integration, zum eingesetzten Integrationspartner, zum Verarbeitungszweck auffälliger Abrufe und zu Sicherheitsmaßnahmen.

(4) Weitergehende Prüfungen erfolgen grundsätzlich nur bei konkretem Verdacht oder einem Sicherheitsvorfall. Bestätigt sich ein von dir zu vertretender erheblicher Verstoß, dürfen wir die erforderlichen angemessenen Prüfungskosten verlangen.

§ 13 Änderungen, Versionierung und Changelog

(1) Wir dürfen API, Endpunkte, Datenfelder, Formate, Authentifizierungsverfahren, Limits und Webhook-Verhalten weiterentwickeln, ändern, ersetzen oder einstellen.

(2) Additive, abwärtskompatible, redaktionelle, fehlerbehebende und rein technische Änderungen ohne wesentliche nachteilige Auswirkung dürfen wir ohne vorherige Ankündigung umsetzen. Dazu zählen insbesondere neue optionale Felder oder Endpunkte, Dokumentationskorrekturen, Performance-Verbesserungen und interne technische Anpassungen.

(3) Ob eine Änderung wesentlich oder inkompatibel ist, richtet sich nach ihrer vorhersehbaren Auswirkung auf vertragsgemäße Kundenintegrationen. Eine technisch kleine Korrektur, insbesondere die Änderung der Groß- oder Kleinschreibung eines Feldnamens, kann deshalb eine inkompatible Änderung sein, wenn bestehende Clients angepasst werden müssen.

(4) Bei geplanten wesentlichen, inkompatiblen oder funktionsreduzierenden Änderungen und Abkündigungen veröffentlichen wir nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf einen Hinweis im Changelog oder über einen anderen geeigneten allgemeinen Kanal. Eine feste Mindestankündigungs- oder Übergangsfrist wird im Standard nicht zugesagt. Eine zusätzliche individuelle Mitteilung, insbesondere per E-Mail, ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.

(5) Ob und welcher Vorlauf im Einzelfall möglich und angemessen ist, richtet sich insbesondere nach Anlass, Auswirkung, Sicherheitslage, Drittanbieterabhängigkeiten und technischer Dringlichkeit. Unverbindliche operative Zielwerte können wir außerhalb dieser Bedingungen insbesondere in der technischen Dokumentation oder einer Release Policy beschreiben. Sie sind ohne ausdrückliche Individualvereinbarung keine garantierten Mindestfristen, keine Service Levels und keine Beschaffenheitszusagen.

(6) Änderungen dürfen ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung erfolgen, wenn dies insbesondere aus Sicherheitsgründen, zur Missbrauchsabwehr, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, wegen zwingender Vorgaben oder Änderungen von Drittanbietern oder zum Schutz der Plattform, der Daten oder anderer Kunden erforderlich ist.

(7) Der Changelog nennt nach Möglichkeit Veröffentlichungs- oder Wirksamkeitsdatum, Art der Änderung, betroffene Endpunkte oder Felder und erforderliche Migrationsschritte. Du prüfst den Changelog regelmäßig und leitest relevante Informationen intern sowie an von dir eingesetzte Integrationspartner weiter.

(8) Funktionen, Endpunkte oder Versionen, die als Preview, Beta, Test oder experimentell gekennzeichnet sind, dürfen wir jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, einschränken oder beenden. Sie werden auf eigenes Risiko genutzt und enthalten im Standard keine Zusage zu Verfügbarkeit, Support, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Kompatibilität.

(9) Ein Anspruch auf den Parallelbetrieb bisheriger und neuer Versionen, die gleichzeitige Bereitstellung alter und neuer Felder oder eine sonstige technische Übergangslösung besteht nicht. Ob wir im Einzelfall freiwillig eine Übergangslösung anbieten, richtet sich nach dem aktuellen technischen Stand und wird gegebenenfalls im Changelog beschrieben.

§ 14 Drittanbieter und externe Abhängigkeiten

(1) Wir übernehmen keine Zusage für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise fremder Systeme, Netzwerke, Hosting-, Identitäts-, Publisher- oder Integrationsdienste.

(2) Wir dürfen betroffene Funktionen ändern, ersetzen, einschränken oder einstellen, wenn Drittanbieter ihre Leistungen, Bedingungen oder technischen Vorgaben verändern oder beenden.

(3) Für Störungen, Verzögerungen oder Schäden aus Kunden- oder Drittsystemen sind wir nicht verantwortlich, soweit wir die Ursache nicht zu vertreten haben.

§ 15 Support, Verfügbarkeit und Service Levels

(1) Der Standard-Support umfasst den Zugang zur API-Dokumentation und allgemeine Unterstützung bei reproduzierbaren Fehlern der talent360 API innerhalb der allgemeinen Supportzeiten.

(2) Einrichtung, Implementierung, Architekturberatung, Entwicklung, Datenmigration, laufende Integrationsbetreuung und Fehlersuche in Kunden- oder Drittsystemen sind nicht umfasst. Solche Leistungen können gesondert und kostenpflichtig vereinbart werden.

(3) Die allgemeine Verfügbarkeitszusage für produktive Plattform-Server in den allgemeinen Nutzungsbedingungen gilt nicht für REST-API und Webhooks. Im Standard garantieren wir für API und Webhooks keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Zustellzeit, Wiederherstellungszeit, Übergangsfrist oder Gutschrift.

(4) Verbindliche Service Levels, feste Übergangsfristen, besondere Supportleistungen, weitergehende Protokollierung oder Aufbewahrung und abweichende Haftungsgrenzen entstehen ausschließlich durch eine ausdrückliche gesonderte und kostenpflichtige Individualvereinbarung. Wir entscheiden im Einzelfall, ob und zu welchen Bedingungen wir ein Service Level Agreement anbieten.

(5) Soweit vereinbart, sind Service Credits grundsätzlich der abschließende Ausgleich für die Nichterreichung eines Service Levels, sofern die Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt. Ein Service Level Agreement erhöht die allgemeine Haftung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 16 Vergütung und Abgrenzung von Media-Budgets

(1) Ob die API in deinem Paket enthalten ist oder gesondert vergütet wird, ergibt sich aus deiner Auftragsbestätigung, einer Buchung innerhalb der Plattform oder der jeweils anwendbaren Preisinformation.

(2) Media-Budgets, Werbeausgaben, Publisher-Kosten und sonstige von dir veranlasste oder an Dritte weitergeleitete Beträge sind keine Vergütung für Bereitstellung oder Nutzung der API. Sie erhöhen weder den Wert der API-Leistung noch eine auf API-Entgelte bezogene Haftungsgrenze.

(3) Ein Media-Budget oder sonstiger Durchlaufbetrag stellt nicht allein deshalb einen ersatzfähigen Schaden dar, weil im selben Zeitraum eine API-Störung oder API-Änderung bestand. Voraussetzung eines Ersatzanspruchs bleiben insbesondere eine von talent360 zu vertretende Pflichtverletzung, ein konkret nachgewiesener Schaden und dessen Ursächlichkeit.

(4) Veränderliche verbrauchsabhängige Entgelte, Freikontingente und Abrechnungsparameter dürfen in der aktuellen Preisinformation oder API-Dokumentation ausgewiesen und sachlich angemessen weiterentwickelt werden.

§ 17 Rechte an API und Dokumentation

(1) Sämtliche Rechte an API, Endpunkten, Strukturen, Dokumentation, Spezifikationen und sonstiger talent360 Technologie verbleiben bei talent360 oder unseren Lizenzgebern.

(2) Für die Dauer deiner Zugangsberechtigung erhältst du ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die API im vertraglich vorgesehenen Umfang für deine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. § 5 bleibt unberührt.

(3) Deine eigenen Daten und dein eigener Integrationscode verbleiben bei dir. Soweit du uns Feedback oder Verbesserungsvorschläge übermittelst, dürfen wir diese unentgeltlich, zeitlich unbeschränkt und ohne Verpflichtung zur Umsetzung verwenden.

§ 18 Sperrung und Ende der Nutzung

(1) Wir dürfen den API-Zugang ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren, wenn Sicherheitsrisiken, Angriffe, Missbrauch, Rechtsverstöße, kompromittierte Credentials, erhebliche Systembelastungen oder Gefahren für Plattform, Daten oder andere Kunden bestehen.

(2) Bei sonstigen behebbaren Vertragsverstößen informieren wir dich grundsätzlich vorher und geben dir eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe, soweit dies nach Art und Dringlichkeit zumutbar ist.

(3) Sperren wegen Zahlungsverzugs oder Wegfalls der vertraglichen Zugangsberechtigung richten sich ergänzend nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen. Eine von dir zu vertretende oder zum Schutz der Systeme erforderliche Sperrung begründet keinen Anspruch auf Service Credits, Schadensersatz oder Vertragsverlängerung.

(4) API-Zugang und Nutzungsrecht enden automatisch, sobald der zugrunde liegende Vertrag endet oder der API-Zugang nicht mehr in deinem Paket enthalten oder wirksam hinzugebucht ist. Wir dürfen Credentials zu diesem Zeitpunkt ohne weitere Frist deaktivieren oder widerrufen.

(5) Für Datenexport, Deaktivierung und Löschung gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Du veranlasst einen benötigten Export rechtzeitig vor Vertragsende selbst.

§ 19 Haftung und Freistellung

(1) Für die API gelten die Haftungsregelungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen, soweit dieser Paragraf keine speziellere Regelung enthält. Eine eigenständige oder erhöhte Haftung entsteht nicht allein durch Nutzung der API, die Höhe eines Media-Budgets oder ein für uns nicht erkennbares besonderes Kundenrisiko.

(2) Schäden aus Integrationsfehlern, falschen Feldzuordnungen, unzureichenden Tests, fehlender Überwachung, verspäteter Störungsmeldung, Kundensystemen, Integrationspartnern, fehlenden Backups oder unterlassenen Schadensminderungsmaßnahmen fallen in deine Risikosphäre, soweit sie von dir oder deinem Integrationspartner zu vertreten sind.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen API-Vertragspflicht ist die Haftung zusätzlich zu den Begrenzungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen für sämtliche API-bezogenen Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres insgesamt begrenzt:

  • a) bei einem gesondert entgeltlichen API-Modul auf die in den zwölf Monaten vor dem ersten schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte oder geschuldete Nettovergütung für dieses API-Modul;
  • b) bei einer ohne gesondertes Entgelt bereitgestellten API auf einen festen Auffanghöchstbetrag von 1.000 Euro.

(4) Media-Budgets, Werbeausgaben, Publisher-Kosten, Durchlaufbeträge sowie Entgelte für andere talent360 Produkte oder Services werden bei der Berechnung nach Absatz (3) nicht berücksichtigt.

(5) Die Begrenzungen dieses Paragrafen gelten nicht, soweit nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen oder zwingendem Recht unbeschränkt gehaftet wird, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6) Du stellst uns von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf einer von dir oder deinem Integrationspartner zu vertretenden rechtswidrigen Datenverarbeitung, unzulässigen API-Nutzung, Verletzung von Rechten Dritter oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen in deiner Sphäre beruhen. Die Freistellung gilt nicht, soweit talent360 den Anspruch allein verursacht hat.

(7) Für API-bezogene Ansprüche wird keine zusätzliche API-spezifische Ausschlussfrist oder Verjährungsverkürzung vereinbart. Es gelten die Regelungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen und ergänzend die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 20 Änderungen dieser Bedingungen und Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser API-Nutzungsbedingungen richten sich nach der Änderungs- und Mitteilungsregelung der allgemeinen Nutzungsbedingungen. Rein technische Änderungen der API und der API-Dokumentation richten sich nach § 13 dieser Bedingungen.

(2) Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen, insbesondere zu Textform, anwendbarem Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit.

(3) Bei einer dauerhaften erheblichen Beeinträchtigung eines ausdrücklich individuell vereinbarten API-Nutzungszwecks durch eine von uns veranlasste wesentliche Änderung und ohne zumutbare Alternative prüfen die Parteien zunächst eine angemessene technische Lösung. Ist nur ein gesondert kostenpflichtiges API-Zusatzmodul betroffen und bleibt eine Lösung aus, darfst du dieses Zusatzmodul außerordentlich beenden. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung der bisherigen Technik entsteht dadurch nicht.

Ergänzende Vertragsdokumente

  • Allgemeine Nutzungsbedingungen→
  • Ergänzende Vertragsbedingungen talent.Flow→
  • Ergänzende Vertragsbedingungen talent.Reach→
  • Service- und Zusatzleistungsbedingungen→
  • Teilnahmebedingungen Weiterempfehlen→

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