Dein Begriffskompass
Was bedeutet GVP?
GVP ist die Abkürzung für den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V., den Arbeitgeberverband der deutschen Personaldienstleistungsbranche. Er entstand 2023 aus der Verschmelzung von iGZ und BAP. Für die Zeitarbeit ist er Tarifvertragspartei auf Arbeitgeberseite und veröffentlicht die Entgelttabellen, auf die sich Eingruppierung und Kalkulation berufen.
Kurz gesagt
- Der Gesamtverband der Personaldienstleister ist der Rechtsnachfolger von iGZ und BAP, die beide zum 1. Dezember 2023 erloschen sind.
- Er schließt für die Arbeitgeberseite die Tarifverträge Zeitarbeit mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ab und veröffentlicht dazu die Entgelttabellen.
- Der Verband ist die Tarifvertragspartei, nicht das Tarifwerk selbst: Entgeltgruppen und Branchenzuschläge stehen in den Tarifverträgen.
Rechtsstand
Stand 21. August 2026. Die offizielle Bezeichnung lautet Gesamtverband der Personaldienstleister e. V., abgekürzt GVP, mit Standorten in Berlin und Münster. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz gemeinsam auf den GVP verschmolzen. Die Mitgliederversammlungen beider Verbände hatten der Verschmelzung im Juni 2023 zugestimmt.
Auf Arbeitgeberseite ist der GVP Tarifvertragspartei der Tarifverträge Zeitarbeit, auf Arbeitnehmerseite steht die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Das GVP-Tarifwerk ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und besteht aus Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag und elf Branchenzuschlagstarifverträgen. Es ersetzt die früheren iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig. Die Entgelttabellen mit den Grundentgelten veröffentlicht der Verband öffentlich, die Tabellen mit den Branchenzuschlägen liegen hinter dem Mitgliederbereich.
Ein Lexikoneintrag zu einem Begriff mit Rechtsfolgen ist keine Rechtsberatung.
Warum das für dich zählt
Der Verband entscheidet zweimal über Zahlen, mit denen du arbeitest. Er verhandelt das Entgelt, das du zahlst. Er veröffentlicht die Tabelle, aus der du es abliest. Fragt ein Kunde nach der Grundlage deines Stundensatzes, ist diese Veröffentlichung die Quelle, auf die du zeigst. Weil eine Tarifbindung aus der Mitgliedschaft entstehen kann, hängt daran auch, welcher Entgeltmaßstab für deine Mitarbeiter gilt.
So läuft das in der Praxis
In einer Niederlassung taucht der Verband selten als Thema auf, seine Veröffentlichungen dafür ständig. Zum Stichtag einer Entgelterhöhung wird die aktuelle Entgelttabelle geöffnet und gegen die laufenden Einsätze gelegt. Bei einer Anfrage aus einer Branche mit Zuschlagstarifvertrag wird nachgesehen, welche Staffel greift. Dafür braucht es den Zugang zum Mitgliederbereich. Und wenn ein Kunde den Stundensatz zerlegt haben will, wird die Tarifquelle genannt, nicht die eigene Rechnung.
Häufig verwechselt mit
- iGZ und BAP: Beides sind Vorgängerverbände, keine parallel bestehenden Organisationen. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister sind zum 1. Dezember 2023 erloschen. Ihre Tarifverträge galten danach noch weiter und wurden erst am 1. Januar 2026 durch das GVP-Tarifwerk ersetzt.
- Tarifvertrag Zeitarbeit: Der GVP ist die Partei, das Tarifwerk ist das Ergebnis. Entgeltgruppen, Entgelttabellen, Arbeitszeit und Branchenzuschläge stehen in den Tarifverträgen, nicht in einer Verbandssatzung. Eine Aussage über Beträge belegst du deshalb mit dem Tarifvertrag oder der Entgelttabelle, nicht mit dem Verband als solchem.
- Equal Pay und Equal Treatment: Equal Pay ist der gesetzliche Maßstab und vergleicht mit dem Entgelt im Einsatzbetrieb. Der Tarifvertrag des Verbands ist das Mittel, in engen Grenzen davon abzuweichen. Ohne Tarifbindung gibt es diese Abweichung nicht.
Verwandte Begriffe
- Tarifvertrag Zeitarbeit
- Equal Pay und Equal Treatment
- Arbeitnehmerüberlassung
- Lohnuntergrenze Zeitarbeit
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
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Quellen
| Quelle | Wofür | Prüfstatus |
|---|---|---|
| Pressemitteilung zur Verbändeverschmelzung, iGZ, 08.12.2023 | Erlöschen von BAP und iGZ zum 01.12.2023, Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V., Standorte Berlin und Münster | URL geprüft 21.08.2026 |
| GVP: Das GVP-Tarifwerk | Vier Bestandteile des Tarifwerks, elf Branchenzuschlagstarifverträge, Inkrafttreten am 01.01.2026, vollständige Ersetzung der iGZ- und BAP-Tarifverträge | URL geprüft 21.08.2026 |
| GVP: Aktuelle Entgelttabellen für die Zeitarbeit | Öffentliche Entgelttabellen mit Gültigkeitszeiträumen, Branchenzuschlagstabellen nur im Mitgliederbereich GVP+ | URL geprüft 21.08.2026 |
| GVP: Der GVP | Offizielle Bezeichnung Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP), Standorte Berlin und Münster, Tarifkommission als Verbandsgremium | URL geprüft 21.08.2026 |
| GVP-Mitgliederinfo zum Verschmelzungsbeschluss | Zustimmung der Mitgliederversammlungen von BAP und iGZ zur Verschmelzung im Juni 2023 | URL geprüft 21.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 22.08.2026 von Marc Schach, CEO und Co-Founder.
