Dein Begriffskompass
Was bedeutet AGG im Recruiting?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren wegen bestimmter geschützter Merkmale. Es wirkt auf Formulierung von Stellenanzeigen, Auswahlkriterien, Gesprächsführung und Absagen.
Kurz gesagt
- Schon die Formulierung der Anzeige kann eine Benachteiligung begründen.
- Nachvollziehbare, sachliche Auswahlkriterien sind der beste Schutz.
- Eine ausführlich begründete Absage kann mehr Risiko erzeugen als eine sachliche.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Für Personaldienstleister ist das Thema alltäglich, weil sie viele Verfahren gleichzeitig führen und Kundenwünsche weitergeben. Ein Kunde, der eine bestimmte Altersgruppe wünscht, formuliert eine Anforderung, die so nicht in eine Anzeige darf. Das Gespräch darüber gehört zum Auftrag.
Häufig verwechselt mit
- Datenschutz — regelt den Umgang mit Daten, nicht die Gleichbehandlung.
- Tarifrecht — betrifft Entgelt und Arbeitsbedingungen.
- Betriebsverfassungsrecht — betrifft Mitbestimmung, ein anderer Bereich.
Verwandte Begriffe
Muss- und Kann-Kriterien · DSGVO bei Bewerberdaten · Bewerberkommunikation · Anforderungsprofil · Bewerbermanagement
Wenn Auswahlkriterien am Auftrag hinterlegt sind, ist die Entscheidung später nachvollziehbar. Mehr dazu auf Recruiting.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Recruiting im Überblick. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | Benachteiligungsverbote im Bewerbungsverfahren | URL geprüft am 05.09.2026 |
Rechtsquellen zur Einordnung
Quellenabgleich der korrigierten Aussagen: 24.10.2026. § 1 AGG. Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags oder Einsatzes.
