Lexikon · Recruiting und Kandidat

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Muss- und Kann-Kriterien

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

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Lexikon · Recruiting und Kandidat

Muss- und Kann-Kriterien

Was der Begriff bedeutet, wie er sich abgrenzt und worauf du als Personaldienstleister achten solltest.

Was bedeutet Muss- und Kann-Kriterien?

Muss-Kriterien sind Voraussetzungen, ohne die eine Person für einen Einsatz nicht in Frage kommt. Kann-Kriterien sind wünschenswerte Merkmale, deren Fehlen die Eignung nicht ausschließt; sie bestimmen die Reihenfolge und nicht die Ablehnung. Die Trennung wird schriftlich vor Beginn der Suche festgelegt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt dabei Grenzen.

Kurz gesagt

  • Ein Muss-Kriterium schließt aus. Wer das nachträglich aufweicht, hatte kein Muss-Kriterium.
  • Kann-Kriterien dienen der Reihenfolge, nicht der Ablehnung.
  • Nicht jedes Merkmal darf zum Kriterium werden. Das AGG setzt hier Grenzen.

Warum das für dich zählt

Ohne diese Trennung wird jede Bewerbung einzeln verhandelt und die Auswahl hängt davon ab, wer sie gerade prüft. Mit klarer Trennung ist vorher entschieden, was ausschließt. Das beschleunigt die Vorauswahl und macht sie nachvollziehbar.

Häufig verwechselt mit

  • Ausschlusskriterium — dasselbe wie ein Muss-Kriterium, anderer Name.
  • Anforderungsprofil — das Dokument, in dem die Kriterien stehen.
  • Wunschprofil — enthält meist nur Kann-Kriterien und taugt nicht als Suchgrundlage.

Verwandte Begriffe

Anforderungsprofil · AGG im Recruiting · Matching · Qualifikationsprofil · Bewerbervorqualifizierung


Wenn Muss und Kann am Auftrag hinterlegt sind, arbeitet die Suche im Bestand mit denselben Regeln wie die Vorauswahl. Mehr dazu auf Recruiting.

Im passenden Ablauf

Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Recruiting im Überblick. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.

Fragen vor der Entscheidung

Häufige Fragen zum Begriff

Wie viele Muss-Kriterien sind sinnvoll?
So wenige wie möglich. Jedes weitere verkleinert den Kreis erheblich. Wer fünf Muss-Kriterien setzt, findet in vielen Berufsgruppen niemanden mehr.

Was ist rechtlich zu beachten?
Kriterien dürfen nicht an Merkmale anknüpfen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt, etwa Alter, Geschlecht oder Herkunft. Zulässig sind sachlich begründete Anforderungen an die Tätigkeit.

Wer legt die Kriterien fest?
Der Disponent gemeinsam mit dem Kunden, schriftlich und vor Beginn der Suche. Nachträgliche Ergänzungen sind der häufigste Grund für doppelte Arbeit.

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