Dein Begriffskompass
Was bedeutet DSGVO bei Bewerberdaten?
Die Verarbeitung von Bewerberdaten unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung und den ergänzenden nationalen Regelungen. Zulässig ist sie nur mit Rechtsgrundlage, für einen festgelegten Zweck und nur so lange, wie dieser Zweck besteht.
Kurz gesagt
- Für das laufende Verfahren genügt in der Regel der Beschäftigungsbezug als Grundlage.
- Für die weitere Speicherung im Talentpool braucht es eine Einwilligung.
- Ohne Löschkonzept wächst der Bestand und mit ihm das Risiko.
Rechtsstand: 05.09.2026 · Quelle: Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz. Dieser Eintrag wird jährlich geprüft.
Warum das für dich zählt
Personaldienstleister sammeln über Jahre große Bewerberbestände. Genau dieser Bestand ist ihr wertvollstes Gut und zugleich das größte Datenschutzrisiko. Der Unterschied zwischen beidem liegt allein in der Rechtsgrundlage und im Löschkonzept.
Häufig verwechselt mit
- AGG im Recruiting — betrifft Gleichbehandlung, nicht Daten.
- Auftragsverarbeitung — betrifft Dienstleister, die im Auftrag verarbeiten.
- Einwilligung für den Talentpool — eine mögliche Rechtsgrundlage darunter.
Verwandte Begriffe
Einwilligung für den Talentpool · Talentpool · Bewerbermanagement · Bewerberreaktivierung · AGG im Recruiting
Wenn Einwilligung und Speicherfrist am Datensatz hängen, ist die Löschung planbar statt eine jährliche Suchaktion. Mehr dazu auf Recruiting.
Im passenden Ablauf
Wie sich der Begriff im Arbeitsalltag einordnet, zeigt Recruiting im Überblick. Dort stehen Ablauf, zugehörige Funktionen und Grenzen im Zusammenhang.
Quellen
| Quelle | Wofür | Status |
|---|---|---|
| Gesetze im Internet — Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | URL geprüft am 05.09.2026 |
| Gesetze im Internet — Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) | Beschäftigtendatenschutz und Speicherung | URL geprüft am 05.09.2026 |
