
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Für die Planung 2027 zählen konkrete Änderungen: Lohnkosten, elektronische Entgeltunterlagen, Regeln zum Anbieterwechsel und Pflichten für bestimmte KI-Systeme. Ordne sie nach Termin und Auswirkung auf deinen Betrieb.
- Anwendbare Löhne und betriebliche Kalkulation je Einsatz prüfen.
- Elektronische Entgeltunterlagen und KI-Anforderungen getrennt planen.
- Marktdaten nach Branche, Zeitraum und Aussagekraft einordnen.
Welche Recruiting Trends werden 2027 für Personaldienstleister relevant?
Für die Planung sind mehrere konkrete Themen relevant: der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro ab Januar, die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung von 15,87 Euro ab April, das Ende der Befreiung von elektronischen Entgeltunterlagen, der Wegfall der Wechselentgelte nach dem Data Act und die auf Dezember 2027 verschobene Geltung der KI-Pflichten.
Die Auswirkungen hängen vom Geschäftsmodell, den tatsächlich geltenden Entgelten und den eingesetzten Systemen ab. Marktzahlen ergänzen die Planung, ersetzen aber keine Auswertung des eigenen Geschäfts.
Welche Entwicklungen verändern den Arbeitsalltag wirklich?
Ein gesetzlicher Stichtag hilft bei der Priorisierung. Daneben bleiben laufende Aufgaben wichtig, etwa die Prüfung von Kundenbedarf und Ertrag. Die folgenden Themen verbinden beides.
1. Die jeweils geltenden Lohnuntergrenzen berücksichtigen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde, nach 13,90 Euro im Jahr 2026. Die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung liegt vom 1. September 2026 bis 31. März 2027 bei 15,33 Euro und vom 1. April bis 30. September 2027 bei 15,87 Euro.
Für die Kalkulation heißt das: Ein Einsatz, der über den 1. April 2027 hinausläuft, hat zwei verschiedene Kostenstände. Bei einem unveränderten Verrechnungssatz kann die Marge dadurch sinken.
Ob der Einsatz noch rentabel ist, hängt von der gesamten Kalkulation ab. Der Stundenverrechnungssatz muss neben Lohn und Lohnnebenkosten unter anderem Ausfallzeiten, internen Aufwand und den angestrebten Ertrag berücksichtigen.
Dazu kommt ein zweiter Effekt, den viele erst im Nachhinein sehen. Bei langen Einsätzen steigt die Kostenseite ohnehin, weil Zuschlagsstufen greifen.
Fällt eine Zuschlagsstufe mit dem 1. April 2027 zusammen, steigen beide Größen im selben Monat. Prüfe deshalb, ob der vereinbarte Satz auch nach den jeweils anwendbaren Erhöhungen noch trägt.
2. Die befristete Befreiung bei elektronischen Entgeltunterlagen endet
Die elektronische Führung bestimmter ergänzender Entgeltunterlagen ist bereits vorgesehen. Die Befreiungsmöglichkeit nach § 8 Absatz 3 BVV betrifft Zeiträume bis Ende 2026. Ein Antrag kurz vor Jahresende verlängert sie nicht über diesen Zeitraum hinaus.
Das betrifft die Lohnbuchhaltung, nicht das Recruiting. Es betrifft aber die Reihenfolge deiner Projekte im ersten Quartal. Wer im Januar 2027 gleichzeitig die Entgeltunterlagen umstellt und ein neues Recruiting-System einführt, hat zwei Projekte im selben Team.
Die Verordnung zählt in § 8 Absatz 2 auf, welche Unterlagen elektronisch vorliegen müssen. Dazu gehören unter anderem Nachweise zur Staatsangehörigkeit, zur Versicherungspflicht und zur Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Eine pauschale Pflicht zum Nachscannen sämtlicher Altakten folgt daraus nicht. Dokumentart, Zeitraum und eine bewilligte Befreiung gehören getrennt geprüft.
Details stehen unter Elektronische Entgeltunterlagen.
3. Bestimmte Wechselentgelte entfallen ab Januar 2027
Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Ab dem 12. Januar 2027 entfallen die vom Data Act erfassten Wechselentgelte einschließlich der Entgelte für den Datenabfluss.
Ob der konkrete Dienst und die verlangte Leistung darunterfallen, ist vorab zu prüfen. Daraus folgt kein kostenloses Gesamtprojekt: Einführung, Datenbereinigung und eigenständige Zusatzleistungen müssen gesondert betrachtet werden.
Bis dahin gilt eine Übergangsregel mit reduzierten Entgelten.
Das verschiebt eine Verhandlungsposition. Bisher war die Frage, was ein Export kostet. Ab Januar 2027 ist die Frage, in welchem Format und in welcher Frist du ihn bekommst. Diese beiden Punkte gehören in den Vertrag, bevor du unterschreibst. Was das praktisch bedeutet, steht im verlinkten Beitrag EU Data Act.
4. Die KI-Pflichten kommen später als geplant
Die Übersicht der EU-Kommission zum AI Act erläutert die verschobene Anwendung der Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Recruiting, Bewerberfilterung und zielgerichtete Stellenwerbung stehen in diesem Anhang.
Der spätere Stichtag ist keine allgemeine Schonfrist. Bereits anwendbare Vorgaben, etwa zur KI-Kompetenz und zum Datenschutz, gelten unabhängig davon.
Ob ein System als Hochrisiko-KI einzustufen ist und welche Rolle dein Betrieb übernimmt, muss am konkreten Einsatz geprüft werden. Die Einordnung für den Alltag steht in KI im Recruiting 2027.
An einem Punkt ändert die Verschiebung nichts. Eine automatische Vorauswahl, die darüber entscheidet, ob eine Bewerbung überhaupt gesehen wird, war vorher schon der schwierige Fall und bleibt es.
Menschliche Prüfung und nachvollziehbare Ergebnisse sind wichtig. Sie machen einen Einsatz aber nicht automatisch rechtlich unproblematisch oder nehmen ihn aus der Hochrisiko-Einstufung heraus.
5. Den eigenen Markt anhand passender Daten bewerten
Vergleiche eigene Anfragen, Besetzungen und Deckungsbeiträge nach Standort, Berufsgruppe und Kundengruppe. Für den Branchenvergleich bietet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Zeitarbeit passende Einstiege.
Achte auf Berichtszeitraum und Definition: Beschäftigung, offene Stellen und die Nachfrage deiner Kunden sind unterschiedliche Größen.
In der Praxis heißt das, dass die Annahmeentscheidung wichtiger wird als die Suche. Ein Auftrag mit knapper Marge bindet dieselben Disponentenstunden wie einer mit auskömmlicher Marge.
Wer beide gleich behandelt, merkt den Unterschied erst am Jahresende. Wie du Anfragen vorher trennst, steht in Welche Kundenanfrage ist wirklich besetzbar.
Was davon ist Hype und was erzwingt eine Entscheidung?
Für deine Prioritäten
Prüfe für jedes Thema: Was gilt für unseren Betrieb, wer kümmert sich darum und bis wann muss das Ergebnis vorliegen? Auch ohne gesetzlichen Stichtag können schwache Margen oder lange Bearbeitungszeiten eine konkrete Aufgabe begründen.
Auf einen Blick
| Entwicklung | Datum | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Mindestlohn und Lohnuntergrenze | 01.01.2027 und 01.04.2027 | Verrechnungssätze für alle Einsätze prüfen, die über den Stichtag laufen |
| Entgeltunterlagen elektronisch | 01.01.2027 | Elektronische Ablage ab 2027 sicherstellen; bewilligte Befreiung und Unterlagenbestand prüfen |
| Wechselentgelte entfallen | 12.01.2027 | Anwendungsbereich, Exportumfang und Wechselbedingungen im Vertrag prüfen |
| KI-Pflichten Anhang III | 02.12.2027 | Systeme und Rollen klären; bereits geltende Vorgaben berücksichtigen |
| Marktlage | laufend | Annahmekriterien für Anfragen schärfen |
Technische Entwicklungen gehören ebenfalls in die Planung, wenn ein konkreter Nutzen erkennbar ist. Formuliere dafür einen begrenzten Test mit Verantwortlichem, Ziel und Auswertung. Ein Trendwort allein ist noch kein Projekt.
Was sollte ein Personaldienstleister jetzt konkret tun?
Die folgenden vier Schritte helfen bei der Planung für das vierte Quartal 2026. Der Aufwand hängt vom eigenen Bestand ab. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Sätze, dann die Frist zum Jahresende, dann die Bestandsaufnahme ohne Termindruck.
- Verrechnungssätze prüfen. Zieh alle Einsätze, die über den 1. April 2027 hinauslaufen. Rechne sie mit dem jeweils geschuldeten Entgelt durch; 15,87 Euro ist für den genannten Zeitraum die Untergrenze, höhere Ansprüche bleiben maßgeblich. Sprich die Anpassung mit dem Kunden an, solange der Einsatz läuft.
- Entgeltunterlagen entscheiden. Kläre mit der Lohnbuchhaltung die elektronische Führung ab Januar 2027. Ein Antrag Ende 2026 schafft keine Verlängerung der befristeten Befreiung.
- KI-Systeme auflisten. Schreib auf, welches System heute Bewerbungen sortiert, bewertet oder eine Reihenfolge vorschlägt. Diese Liste ist die Grundlage für alles, was bis Dezember 2027 folgt.
- Annahmekriterien schärfen. Leg fest, ab welcher Marge und bei welcher Besetzbarkeit du eine Anfrage annimmst. Schreib die Kriterien auf, damit im Tagesgeschäft nicht jeder Disponent neu entscheidet.
Diese vier Schritte haben eine Gemeinsamkeit. Keiner davon braucht eine Prognose. Jeder arbeitet mit einem Datum, das bereits im Gesetzblatt steht, oder mit Zahlen aus dem eigenen Betrieb.
Genau das unterscheidet Vorbereitung von Trendbeobachtung. Diese Liste ist ein Planungsstart und ersetzt keine vollständige Prüfung aller betrieblichen Pflichten.
Was danach kommt, gehört in die Jahresplanung und nicht in eine Trendliste. Der verlinkte Beitrag KI in der Personaldienstleistung beantwortet die dauerhafte Frage, wo der Einsatz trägt und wo ein Mensch entscheiden muss.
Wofür Personaldienstleister Anfragen, Kandidaten und Reichweite in einem System führen, steht auf Die Plattform für Zeitarbeit und Personalvermittlung.
Welche Quellen liegen der Einordnung zugrunde?
Die Stichtage und Untergrenzen sind mit Gesetzestexten und Erläuterungen der zuständigen Stellen verknüpft. Die Vorschläge zur betrieblichen Priorisierung sind eine Einordnung für die Praxis.
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung · Bundesministerium der Justiz · Mindestlohn ab 1. Januar 2027
- Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung · 19. Juni 2026 · BGBl. 2026 I Nr. 186
- § 8 Beitragsverfahrensverordnung · Frist für den Befreiungsantrag
- Data Act explained · Europäische Kommission · Geltung und Wechselentgelte
- EU-Kommission: AI Act und Anwendungsfristen · 8. Juli 2026 · Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten


